Fünfter Abschnitt.
Die Verzweigungen des Burkardingcr Hauses neben der herzog-lichen Linie und nach dein Erlöschen derselben im Manns-
stamnie *).
Erstes Kapitel.
Die Grafen von Nellenburg.
Der Burkardinger Graf Adelbert II., der Erlauchte, seineBrüder Rudolf und Hunfrid besaßen miteinander die Mark-grafschaft Rätien, die Grafschaften des Zürich- und THur-gau's, des Alb- und Klettgau's (diese wenigstens zeit-weise)^), des Hegau's, Scherragau's und der Bar, undelfterer hat alle diese Grafschaften sicherlich auf seine Söhne Bur-kard II., Adelbert III. "°^) vererbt, tritt doch elfterer schon zuLebzeiten seines Vaters als Markgraf von Cur-Rätien und Graf derBar, letzterer zu derselben Zeit als solcher des Thurgau's im en-geren Sinn auf. Und da man mit Recht voraussetzen darf, daß,als Burkard II., Adelberts II. ältester Sohn, 911 darauf
*) Daß auch die Hohenzollern auf dasselbe als ihren Urstamm zurückzu-führen sind, was zu beweisen unsere Hauptaufgabe war, glauben wirim dritten Abschnitt gründlich und erschöpfend nachgewissen zu haben. Unddieses Resultat wird durch das in diesem Abschnitt gewonnene noch weiterunterstützt.
5*) Daß deren Haus in letzterem namhaft begütert war, wird sich untenzeigen.
***) Wir sehen von Eberhard, Beringar und Luitold, welchediesen zwei höchstwahrscheinlich anzureihen sind, vor der Hand ab.