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Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
Entstehung
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Fünfter Abschnitt.

Die Verzweigungen des Burkardingcr Hauses neben der herzog-lichen Linie und nach dein Erlöschen derselben im Manns-

stamnie *).

Erstes Kapitel.

Die Grafen von Nellenburg.

Der Burkardinger Graf Adelbert II., der Erlauchte, seineBrüder Rudolf und Hunfrid besaßen miteinander die Mark-grafschaft Rätien, die Grafschaften des Zürich- und THur-gau's, des Alb- und Klettgau's (diese wenigstens zeit-weise)^), des Hegau's, Scherragau's und der Bar, undelfterer hat alle diese Grafschaften sicherlich auf seine Söhne Bur-kard II., Adelbert III. "°^) vererbt, tritt doch elfterer schon zuLebzeiten seines Vaters als Markgraf von Cur-Rätien und Graf derBar, letzterer zu derselben Zeit als solcher des Thurgau's im en-geren Sinn auf. Und da man mit Recht voraussetzen darf, daß,als Burkard II., Adelberts II. ältester Sohn, 911 darauf

*) Daß auch die Hohenzollern auf dasselbe als ihren Urstamm zurückzu-führen sind, was zu beweisen unsere Hauptaufgabe war, glauben wirim dritten Abschnitt gründlich und erschöpfend nachgewissen zu haben. Unddieses Resultat wird durch das in diesem Abschnitt gewonnene noch weiterunterstützt.

5*) Daß deren Haus in letzterem namhaft begütert war, wird sich untenzeigen.

***) Wir sehen von Eberhard, Beringar und Luitold, welchediesen zwei höchstwahrscheinlich anzureihen sind, vor der Hand ab.