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hatte. Daß dieselbe so über einen reichen, ausgebreiteten Grund-besitz in dem Herzogtum ihres verstorbenen Gemahls, beziehungs-weise sehr namhafte Einkünfte zu verfügen hatte, werden wir untenbei ihrem Nachlaß sehen.
Hadem ig erhielt auch als Witwe von ihren Zeitgenossenden Titel Herzogin (von Schwaben); daß sie aber, wie Ekke-hard IV. in seinen Geschichten von dem Kloster St. Gallen an-gibt, als Witwe in des Reiches Namen die Regierung von demHerzogtum Schwaben geführt^"), gehört mit viel anderem zu denUnrichtigkeiten, welche sich in der Schrift des genannten Mönchesfinden, beziehungsweise zu den Lobeserhebungen desselben. Alsenergische, stolze und darum gefürchtete Frau, wie Hadewig unsgeschildert wird, mag sie nach den: Vorbilde ihrer ränkevollenMutter Judith, Herzogin von Baiern, allerdings darnach gestrebthaben, die Zügel der Regierung des Herzogtums Schwaben alsWitwe zu führen, oder als noch rüstige Frau solche mit ihrerHand auf einen zweiten Gemahl zu übertragen, wozu es nicht anVorgängen fehlte.
Aber neben Rücksicht ans anderweitige verwandtschaftliche Ver-hältnisse waren es vornehmlich erhebliche politische Gründe, welchedas Reichsoberhaupt, Kaiser Otto II., bestimmten, in andererWeise über das Herzogtum Schwaben, dessen dahingegangener In-haber keinen Erben hinterlassen, zu verfügen. Es lag nämlichoffenbar nicht im Interesse Otto's II., die ohnedies so mächtigebaierische Linie seines Hauses^), welcher eben auch Hadewigangehörte, durch Übertragung des Herzogtums Schwaben an dieseoder einen zweiten Ehegemahl derselben noch mehr zu stärken.Trat doch der über die Maßen ehrgeizige und nicht minder unter-nehmende Herzog Heinrich II. von Baiern, der HadewigBruder, welchem sein kaiserlicher Vetter Otto II. wenige Wochen
schenk, welches der Mann am Morgen nach der Hochzeit der jungen Frau ge-macht, im Ehevertrag meist festgesetzt worden, in Geld oder Gütern bestandund ihr Eigentum blieb.
*) Vom Lech bis zur Treffen, von Bamberg bis über Verona hinausreichend, nicht ohne Grund wiederum das baierische Reich genannt, gewahrtedas Herzogtum Baiern damals seinein Inhaber eine gewaltige Macht. S.Riezler, Gesch. Baierns I S. 339.