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gehöriges Lehen war. Und zwar gehörte, wie spätere Verhältnissenoch weiter herausstellen werden, H. seiner Lage nach zu demvormaligen Sülichgau, bez. der Grafschaft Rotenburg, wiedenn dasselbe zu keiner Zeit als zu Hai gerloch gehörig auf-geführt wird.
Sehr auffallend ist, daß, so viel uns bekannt geworden,Hirrlingen in der Geschichte der Grafen von Hohenberg-Rotenburg so wenig und zwar 1336 erstmals urkundlich ge-nannt wird, wobei man indes nur erfährt, daß das Fischwasserin der ganz nahen Starzel von dem Stege bei Bieten Hausensauf dem linken Ufer, Hirrlingen gegenüber) bis an dasWehr bei Bieringen (d. i. die bis zur Mündung in denNeckar), sowie einige in H. seßhafte Leibeigene ein „Mannlehen"war, welches Graf Hugo von Hohenberg-Rotenburgdamals seinem „lieben Diener" Hermann von Ow e übertrug ^),ein Lehen, welches dessen Geschlecht noch viel später von demErzHaus Österreich als Inhaber der Grafschaft Hohenbergtrug, wie denn 1454 unter anderen Lehensmannen der HerrschaftHohenberg Konrad von Owe in Hünningen gesessen zueinem Lehengericht nach Rotenburg berufen wurde ^), unddie österreichische Regierung zu Rotenburg im Jahr 1398 29 Pfd.Heller von Hünningen erhob.
Das genannte, dem ritterschaftlichen Adel angehörige Geschlechtder in Schwaben und Baiern noch blühenden Herren von O wkommt schon im Anfang des 14. Jahrh. als der Hauptbesitzerdes genannten Orts urkundlich vor; eine Linie desselben war vondem angegebenen Jahrh. bis in den Anfang des 18. Jahrh. auchdort seßhaft und wurde darnach benannt. Ob bei dessen Schloßan den alten Edelhof zu denken, in welchem die Grafen vonH u r n i n g en - O r t e n b e r g als Inhaber der Grafschaft überden Sülichgau wenigstens zeitweise Hof gehalten, muß unent-schieden bleiben. Nach dein Aussterben der letzteren und des altenHaigerlocher Zweigs im dritten Viertel des 12. Jahrh. ging der-selbe mit der dazu gehörigen Grafschaft zunächst an den Hauptstamm
5) Siehe unsere Nou. HoUeup. uro. 371.**) Siehe unsere Aon. Ilolisnl). uro. 861.