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des im Ganzen wertvollen mittelalterlichen Geschichtswerkes"°),welcher die kl. Chronik des Hauses Hohenberg, das für seineZeit Interesse hatte, demselben eingefügt hat, aufzubürden.
Die größeren, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. geschrie-benen mnd S. 69 bereits erwähnten Annalen von Colmar,deren Aufzeichner ein Predigermönch war, welcher von 1278 demColmarer Convent angehörte, führen dagegen Graf Werner v.Ortenberg, den Stifter von Hugeshofen, als von „Hü-ning in genannt" auf, was sicherlich verschrieben ist für Hün-ningen, wie es dort auch „Ortilberg" statt Ortenbergheißt. Darin aber, daß die kl. hohenbergische Hauschrouik unddie genannten Jahrbücher schon Werner von Ortenberg,der um 1000 lebte, als Grafen von Hurmingen (Hünningen)aufführen, was beiden indes zu Gut zu halten ist, haben sie Un-recht, denn fraglicher Ort, jetzt Hirrlingen, gehörte unstreitigzum Sülichgau, welcher aber noch 1057 unter einem GrafenHesso stand, der nicht zu Werners Geschlecht gehörte. (S. denersten Abschn. des zweiten Teils.)
Werden nun aber die Angaben der erwähnten Hauschronikund der größeren Colmarer Jahrbücher dahin und wohl mit Grundberichtigt, daß damit gesagt sein soll, die Nachkommen desWerner v. O. seien Grafen von Hurmingen (Hünningen)d. i. des Sülichgau's gewesen, und hätten in dem jetzigen OrteHirrlingen wenigstens zeitweise '^) ihren Sitz gehabt, so müssenhienach auch die oben zusammengestellten Grafen von Hünningender Namen Ulrich und Heinrich von Werners Geschlechtegewesen sein.
Nach 1163 ist uns aber weder ein Graf von Haiger loch,der als Nachkomme Wezels I. (j- 1061) betrachtet werden
Die sogenannte Chronik des Matthias von Neuenburg, welche wir nachder Ausgabe von Studer benützt haben. Siehe hierüber mehr in An-merkung 73.
Da am Schluß der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. nicht blos dieGrafschaft Ortenberg mit Zugshör sondern auch die über den Sülichgauauf die hohenbergische Linie des Hauses Zollern, die Erben des alten Haiger-locher Zweigs, übergegangen, so müssen die obigen Grafen von Hürningenletztere auch innegehabt haben.