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Ulrich von Hugeshofen mit dem gleichnamigen und gleich-zeitigen Grafen von Hurningen zu 1152 für identisch zuhal-ten*); ist endlich, wie wir in Kap. 3 nachweisen werden, jenesHurningen, nach welchem die obgenannten Grafen sowie dieNachkommen Werners von Ortenberg benannt wurden,das heutige Hirblingen zwischen Notenburg und Hai-gerloch, so gehörte auch der Graf von Hurningen desNamens Heinrich, welcher zu 1162 unmittelbar nach einemGrafen Wezel von Haigerloch als Zeuge urkundlich aufgeführtwird, zu Werners von Ortenberg Geschlecht. Dabei folgtaus dem ganz gleichzeitigen Vorkommen der letzteren zwei nebeneinander genannten Grafen, daß die Grafschaften (bez.Grafen) Hurningen (Hirrlingen) und Haigerlochdamals noch neben einander gesondert bestandenbez. existirten.
In Betreff des Ulrich v. Hurningen zu 1146 und 1163ist es wenigstens höchst wahrscheinlich, daß er von demselben Ge-schlecht gewesen, welchem die Grafen Ulrich zu 1123, 1152 undHeinrich zu 1162 augehört haben, und daß er als identisch zubetrachten ist mit Ulrich zu 1152; wird doch Ulrich v. H. zu1123 auch ohne Grafentitel, dabei aber vor Grafen aufgeführtund Ulrich zu 1146 und 1163 vor Zeugen genannt, welchedem den Grafen ebenbürtigen Adel angehört haben, wobei eswohl nicht als zufällig anzusehen ist, daß Ulrich zu 1163 un-mittelbar nach Graf Wezel von Eber st ein genannt wird, daletzterer mit der alten Haigerlocher Linie des Hanfes Zollern ver-wandt war (s. d. 2. Teil), was den Tausnamen Wezel (W erner),der gleichmäßig auf die Grafen von Ortenberg und Hai ger-loch hinweist, sicherlich in das Ebersteiner Haus eingeführt hat.Was nun aber jenen Ulrich von Horn in gen zu 1141 anbe-trifft, so gehörte er unstreitig nicht unfern gräfl. Hurningern,sondern einem den Grafen nicht ebenbürtigen Geschlecht an, dasin Herrlingen bei Blaubeuren seinen Sitz hatte.
Daß die vorstehend zusammengestellten Grafen (bez. Dynasten)
Letzterer kann aber nicht ein und dieselbe Person gewesen sein mitUlr. o. H. zu 1123; dieser war Enkel, jener Urenkel Werners v. O. S. An-merkung 72.