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Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
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dent a), des 1141 gestorbenen Grafen Adelbert v. HabsburgWitwe"), zahlreiche Schenkungen, darunter ein Eigengut in Scher-weiler an genanntes Kloster gemacht hat (f. S. 67); denneben der Umstand, daß derselbe das Schirmvogtei-Amt desjenigenKlosters bekleidete"^), welches Volmar, Graf Werners vonOrtenberg Sohn, als sein Eigen betrachtete, sowie daß die ge-schenkten Güter zu Ortschaften gehörten, welche meist im Umkreisder genannten Burg lagen, beweist klar, daß dieses Geschwister-paar Ulrich und Junta zu Werners, des Stifters von Huges-hofen, beziehungsweise Volmars Nachkommen gehörte. Ge-nannter Ulrich ist aber für die älteste Geschichte des HausesZolleru insbesondere die Beantwortung der Frage, wie undwann die Grafschaft Rotenburg d. i. über den Sülichgau andasselbe gefallen, von hohem Interesse, denn derselbe gehörte, wiewir sogleich zeigen werden, jenem Grafengeschlechte an, welchesnach dem Orte beziehungsweise Schlosse Hünningen (d. i.Herrlingen bei Rotenburg) benannt wurde, bis über dieMitte des 12. Jahrh. hinaus urkundlich vorkommt) und mitunterauch den Taufnamen Ulrich führte.

Nach den Urkunden der Kaiser Heinrich V. und Friedrich I.zu 1123, 1152 und 1162 lebten in diesen Jahren Grafen vonHurningen (Horningen) der Taufnamen Ulrich und Hein-rich "); ferner hat es, wie bereits bemerkt, nach 1141 einenUlrich gegeben, welcher Schirmvogt von Hugeshofen gewesen,und, wie wir soeben gezeigt, unzweifelhaft zu den Nachkommen desGrafen Werner von Ortenberg gehört hat; da nun nachunserer unten folgenden Ausführung auch diese Grafen von Hur-ningen hießen, so ist man berechtigt, jenen, den Schirmvogt

An diesen hat man unzweifelhaft auch zu denken bei dem nicht näher be-zeichneten Grafen Adelbert, welcher mit einem andern des Namens Egenofein Uracher) Zeuge einer Schenkung von Gütern in Scherweiler anHugeshofen gewesen. Würdtwein nov. Suds. VII S. 103.

Dasselbe sollte zwar nach dein Willen des Stifters und der Bestim-mung des päpstl. Stuhls ff. oben) freie Hand in der Wahl des Schirmvogtshaben, das hinderte aber, wie viele dergleichen Fälle beweisen, nicht, daß sichdieses Amt in der Familie des Stifters vererbte, bekleidete doch Gr. Ru-dolf von Habsburg als Besitzer von Burg und Herrschaft Ortenbergsolches.