Druckschrift 
Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
Seite
160
Einzelbild herunterladen
 

i6o

derselben wird die Gräfin Anna zunächst wegen Heimsteuer undWiderlegung auf die Herrschaft Jungenau verwiesen: dort soll sieauch ihren Beisitz haben; bemerkenswert!:, dass inzwischen diefrüher versprochene Erhöhung der H. um iooo G. stattgefundenund entsprechend auch die Widerlegung auf 3000 G. erhöhtworden war. Für den Fall des Todes des Mannes wird der Fraunoch ein weiterer Antheil an Silbergeschirr ausgesetzt und einLeibgedinge bestellt, bestehend in festen Bezügen von Naturalienund Geldrenten: zu den versicherten Zinsen von H., W. und M.im Betrage von 350 G. sollen ihr die Erben noch 1650 G. jähr-lich entrichten; sie soll dafür aber auch die Töchter bis zur Ver-heirathung unterhalten. Diese ihr eingeräumten Vortheile soll sieaber nur haben für die Dauer der Wittwenzeit und sie werden inder Urkunde genau unterschieden von dem, was ihr eigenthüm-lich gehört (H. und M.), wie von dem, was ihr nach dem Heiraths-notel sonst zufallen soll (Mobilien).

Original und Copien gleichfalls in Donaueschingen.