welche das Meiste zur Chronik beigetragen haben, warenvielfach an Reichsgeschäften betheiligt, besuchten öfters dieReichstage, und Wilhelm Werner bekleidete selbst lange Zeitein wichtiges Reichsamt. Das beharrliche Ignoriren der Ge-staltung der öffentlichrechtlichen Verhältnisse im Reich kanndaher nicht wohl zurückgeführt werden auf eine Unbekannt-schaftmit denselben, sondern nur auf eine entschiedene Interesse-losigkeit an all solchen Dingen, welche erst dann für den Ein-zelnen Bedeutung gewannen, wenn sie unmittelbar auf dieGeschicke des eigenen Seins einwirkten, während für uns jedetiefer gehende Umgestaltung im Staatsleben, für den Juristensogar jede eingreifende Veränderung der Gesetzgebung, einwichtiges Stück Selbsterlebtes bildet. Denken wir uns —um ein Beispiel zu wählen, welches hauptsächlich Veranlas-sung bot, auf jenen Mangel in unserer Quelle hinzuweisen —,dass es sich um die Darstellung des Lebens eines Manneshandelte, welcher, wie Graf Wilhelm Werner, in einer somerkwürdigen und bewegten Zeit an der Spitze des oberstenReichsgerichts stand, wie so ganz anders, als es in der Chronikgeschehen ist, würde diese Episode seines öffentlichen Wirkenszu schildern sein! Darauf soll bei der Schilderung des Ge-richtswesens näher eingegangen werden, aber schon hier rnusstein einer allgemeinen Bemerkung hervorgehoben werden, dassfür die deutsche Verfassungs- und Gesetzgebungsgeschichtekaum ein Gewinn aus der Chronik gezogen werden kann.
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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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14
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