Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
165
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15. Jahrhundert.

dem Gelde, so er von dcnenvon Heiligenstatt geschätzt hatteund lößte Herr Werner vonHanstein vonGleichenstcin ab",(welches demselben daher versetzt war),daran er hatte 150Gulden, dicsclbigen gab ihm der Provisor in einem Zorn, der»selbigen war 110 Gulden eine Münze, damit vcrftöret er HernWerncrn seinen Verrath, den er gar groß hatte, denn ermußte zur unzeit auffbrechen und nach Haenstein ziehen."

Der Chronist erzählt nun weiter, daß Herr Werner trost-los gewesen über den Tod des Landgrafen Ludwig, der 1471zu Schloß Reichend ach erfolgte, welches mit dem Amt Lich-tcnau die v. H. in Pfandschaft hatten, bis die Landgräfin Mar-garethen Wittwe des Landgrafen Herman, es ablöste, er-wähnt dabei, daß Hans von Dörnberg ihm gram gewesen,(siehe oben S. 116 ff.), daß er den Died von WestHausen unddie Heiligenstädtcr aufgehetzt, die dem Werner die Küheweggetrieben, ob sie gleich mit vielen Stücken von den v. H. be-lehnt gewesen. Werner sey darauf zu Herzog Wilhelm vonWeimar geritten, dem er seine Noth geklagt, habeNeuter geworben,deren ihm auch 250 von Paderborn zugesandt worden, undhabe den Hciligcnstädtcrn gegen 1100 Stück aller Gattung weg-genommen und auf deu Haust ein getrieben, welches der Pro-visor mit vielen von Duderftadt und Heiligcnstadt mit zwei Car-thaunen und Steinbüchscn, belagert und in das Dach geschossen,welches aber Werner dadurch verhindert, daß er 12 oder 14 Ge-fangene auf das Dach binden lassen, dadurch aber sein Hausgeschützt habe. Die Fehde habe 8 Jahre bis zu 1474 gedauert,und nach der Cöllnischen habe Hans von Dörnberg denenvon Allcndors und Witzenhauscn und allen Umwohnernverboten, Herrn Wernern Fleisch, Brod, Bier rc. zu verkaufen,das aber doch geschah, indem alles Volk dem Ritter geneigt ge-wesen und ihn lieb gehabt, weil er mit milder Hand alles ge-theilt, und, wenn er etwas erworben es gemacht, wie der Adler,der mit ihm essen läßt alle Vögel. So that er denn auch, wiewir oben gesehen, wenn er seinem Vater gern die Zustimmunggab, seinen 3 unächten Brüdern das Gut zu Gerbershauscnabzutreten, (Urkb. 268). wenn er der Kirche zu Heiligcnstadt