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15. Jahrhunderi.
„IVernerus 60 llanstein c1s8i>nklwr zum Ävgtcn zuRustc-„berg und in unsern Lande uff dem Eichsfclde — über alle und„jegliche Ampt daselbst ab eocl. Omu-sclo", (Erzb. Conrad III.Wildgraf von Dann). Er blieb es nicht lange, denn schon 1437wurde Henrich von Bodcnhusen mit denselben Worten indies Amt bestellt. Dann haben wir gesehen, (S. 125) wie er1439 (Urkb. 227) vom Erzbischof Thcoderich aufgefordertwurde, für den. Waffenstillstand mit den H e r z ö g c n v 0 n B r au n-schwcig Bürge zu werden; dann als er 1444 Zeuge war bei demRechtsspruch über den Hülfensb er g (Urkb. 236t (S. 143); seinerwie ihm 1451 durch Weiöthum des hessischen Schultheißen zu All en-dorf ein Drittel des Zehntens von Hoheng andern zugespro-chen wurde (Urkb. 247); wie 1461 er mit seinem Vater undBruder vom Landgrafen Ludwig zu Hessen das DorfWahlhausen wieder abgetreten erhält (Urkb. 258), wobei erzuerst Ritter genannt wird, (S. 114) und 4 Jahre später vondemselben mit feinem Bruder mit 40 Gulden Manngeld beliehcnwird (Urkb. 267). Auf dem Eichsfelde finden wir ihn besonders,nachdem der Erzbischof Diethcr von Jsenburg den Erzb.Stuhl verlassen und Adolf von Nassau 1463 denselben ein-genommen hatte. Die oben (S. 116) angeführte anonyme Chro-nik erzählt Cap. 154 und folg., daß der Erzbischof Adolf einenGrafen von Schwarzburg, weil er von seiner Parthei gewe-sen, zum Provisor zu Erfurth, zum Hauptmann des Eichs-feldes und Amtmann zu Ruftcberg bestellt habe. „Dieser„Provisor", heißt es weiter, „ein muthwilliger Mann, kam nach"Heiligcnstadt, fing die reichen Bürger und schätzte sie um groß„Gut. Damals war auch auf dem Eichsfelde ein Edelmann,„Hans von Hain (Hagen) geheißen, der blind war und ein„schön Weib hatte, eine geborne von Wildlingen, die hatte„der Provisor lieb, nahm sie dem ehrlichen Manne und führte„sie auf den Ruft eberg. Da war Herr Werner von Hain-„stein, ein junger stolzer Ritter, den gelüstete des Huenes, und„das Weib thäte dem Habich gleich und gerett, als der Leute Ei-genschaft ist, und versagt dem Ritter nicht einen Streich. Da das„der Provisor vermerket, mißfiel es ihm nit wenig und nam von