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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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KchklsMmerkung.

Fassen wir Alles Dasjenige, was in den vorstehenden Aus-führungen im Einzelnen nachgewiesen worden ist/ übersichtlich zu-sammen, so stellt sich als das Ergebniß unserer Untersuchung Fol-gendes dar.

Es ist erwiesen:

1) daß die Gmainer ein Zweig der Schönsteiner, oderwie sie früher hießen, der Stain er, insbesondere von derenStraubinger oder vicedomischen Linie sind, und auch Gmainerzum und auf dem Schönstein in öffentlichen Urkunden genanntwurden und sich selbst nannten; daß es übrigens ohne allen Ein-fluß auf ihr Standesverhältniß ist, wenn man etwa sie als abge-zweigt aus einer andern Linie der Schönsteiner betrachten wollte;

2) daß die Stainer oder Schönsteiner zu dem ältestenHerrenstande in Bayern gehörten;

3) daß Mitglieder dieses Geschlechtes im IX. Jahrhundertsogar die Grafschaft an der Donau und noch im XIII. Jahrhun-dert eine Grafschaft Rottenburg besassen, welche erst im I. 1280von dem Besitzer an den Herzog Heinrich von Bayern veräußertwurde;

4) daß die Grafen von Abensberg und die Vizthumevon Straubing, welche im XIII. und XIV. Jahrhundert vor-kommen, aus dem Geschlechte der Stainer oder Schön st eineroder Gmainer zum Schön st ein hervorgegangen sind;

5) daß aus den Stainern noch mehrere (jetzt erloschene)Geschlechter hervorgegangen sind, welche im XIII. und XIV. Jahr-hundert zu dem hohen Herrenstande in Bayern gerechnet wordensind, wie die Luzmann und die Rainer;

6) daß die Stainer oder Schönsteiner aller dieser ver-schiedenen Linien stets immer als die ersten, oder doch unter denersten hohen bayerischen Adelsfamilien in den Urkunden aufge-führt werden; daß dieselben darin stets, theils vor, theils unterden Grafen, oder als die Nächsten nach denselben und vor allen