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Herr von Stain einem hohen Adelsgeschlechte angehörte, da ihmdas Prädikat „Herr" daselbst ebenso, wie dem Sohne des Her-zogs („Herr Johann von Bayern") beigelegt wird. Die Bezeich-nung des hier genannten „Herrn von Stain" als „Ritter"deutet aber der Stellung dieses Wortes nach dem Familiennamenzufolge"), nicht auf einen uur rittermäßigen Geburtsstand, son-dern auf die förmliche Erlangung der Ritterwürde als persönlicheAuszeichnung ").
Wir könnten nun wohl noch aus anderen Urkunden-Samm-lungen eine große Zahl von Urkunden beibringen, aus welchender freiherrliche Geburtsstand der Stain er oder Schön st ein er,in ihren verschiedenen Linien und dessen Notorietät und unbe-strittene Anerkennung im XIII und XIV. Jahrhundert ebenfallsunwiderleglich hervorgeht; wir halten dies aber zur Zeit nichtweiter für erforderlich, da die in dem V. und VI. Bande derQuellen zur bayerischen und deutschen Geschichte unter den Aus-spizien des höchstseligen Königs Max veröffentlichen Urkundenallein schon mehr als genügend für den obgedachten Beweis aus-reichen, und wir wirklich befürchten müssen, durch noch weitereHäufung eines nur das bereits vollständig Erwiesene bestätigendenMaterials den Leser zu ermüden und über Gebühr und Noth-wendigkeit in Anspruch zu nehmen.
43) Siehe oben S. 32.
44) So berichtet z. B. auch Hund a. a. O. von einem „Hans Schön-stainer", der um 1467 Pfleger zum Peulstain war, und mit seiner Ehefrauden Sitz und die Hofmark Nüdersheim a. 1460 erheirathet hatte: „Er hat'shernach a. 1472, als er Ritter gewesen... verkauft".