Druckschrift 
Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
Seite
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Herr von Stain einem hohen Adelsgeschlechte angehörte, da ihmdas PrädikatHerr" daselbst ebenso, wie dem Sohne des Her-zogs (Herr Johann von Bayern") beigelegt wird. Die Bezeich-nung des hier genanntenHerrn von Stain" alsRitter"deutet aber der Stellung dieses Wortes nach dem Familiennamenzufolge"), nicht auf einen uur rittermäßigen Geburtsstand, son-dern auf die förmliche Erlangung der Ritterwürde als persönlicheAuszeichnung ").

Wir könnten nun wohl noch aus anderen Urkunden-Samm-lungen eine große Zahl von Urkunden beibringen, aus welchender freiherrliche Geburtsstand der Stain er oder Schön st ein er,in ihren verschiedenen Linien und dessen Notorietät und unbe-strittene Anerkennung im XIII und XIV. Jahrhundert ebenfallsunwiderleglich hervorgeht; wir halten dies aber zur Zeit nichtweiter für erforderlich, da die in dem V. und VI. Bande derQuellen zur bayerischen und deutschen Geschichte unter den Aus-spizien des höchstseligen Königs Max veröffentlichen Urkundenallein schon mehr als genügend für den obgedachten Beweis aus-reichen, und wir wirklich befürchten müssen, durch noch weitereHäufung eines nur das bereits vollständig Erwiesene bestätigendenMaterials den Leser zu ermüden und über Gebühr und Noth-wendigkeit in Anspruch zu nehmen.

43) Siehe oben S. 32.

44) So berichtet z. B. auch Hund a. a. O. von einemHans Schön-stainer", der um 1467 Pfleger zum Peulstain war, und mit seiner Ehefrauden Sitz und die Hofmark Nüdersheim a. 1460 erheirathet hatte:Er hat'shernach a. 1472, als er Ritter gewesen... verkauft".