Erster Mfchmlt.
Die adeligen Standesklassen während des Mittelalters inDeutschland überhaupt und in Bayern insbesondere.
§- I-
Der Begriff des Adels in Deutschland im Mittelalter
überhaupt.
Es darf als notorisch vorausgesetzt werden, daß diejenigenGeschlechter, welche heut zu Tage überhaupt einen Anspruch darauferheben können, als ein Geschlecht von altem Adel anerkannt zuwerden, in dem Mittelalter zwei verschiedene Geburtsstände bil-deten, von welchen der eine, die höhere Klasse, vorzugsweise unterder Bezeichnung „Herren, davonos, Freie, lidori äoinini,„freie Herren oder Evle, Xodilos, auch Höchstfreie oder„Semperfreie" erscheint, die andere Klasse aber unter der Be-zeichnung „Ritter, Rittermäßige, rnilitos oder inilitavss"begriffen wurde. So sagt z. B. das Edvonioon IlrspörZsnso aäu. 1209^5), indem es über das kräftige Einschreiten des KaisersOtto IV. zur Aufrechthaltung des Landfriedens berichtet, um inKürze die beiden Standes klaffen zu bezeichnen, welche vorzugsweisedurch die Ausübung des Faustrechtes den Landfrieden zu brechenpflegten, und die sich daher auch zunächst durch die Maßregeln desKaisers betroffen fanden: „unäs tilnor ipsius (Ottonm) oooiäit8upev davonss ot inilitos."
Noch in dem wichtigsten norddeutschen Rechtsdenkmale desXIII. Jahrhunderts, dem Sachsenspiegel, wird das Prädikat
45) Läit. Lasilsae 1569. x. 313.