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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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Höhe vorzuschießen. Zugleich dient auch diese Urkunde wesentlichzur Bestätigung der hohen Standesstellung der Stainer, indemdie gedachte Grafschaft und Herrschaft offenbar sich bis zur Aus-lösung in dem Pfandbesitze (der sog. Satzungs-Gewer) desHilpoldvondemStain befunden hatte, welche Art der Bestellungeines Pfandes die Satzung und der Verkauf mit Vorbe-halt des Wiederkaufes oder der Einlösung die einzigen damalsbei solchen Gegenständen üblichen Formen der Sicherheitsbestellungfür den Gläubiger waren. Grafschaften und Herrschaften wurdenaber nicht leicht in die Hand von Gläubigern geringern Standesals vom Herrenstand gegeben; auch konnten geringere Edle, bez.die Rittermäßigen, überhaupt so große Darlehen, wie das vonHilpold von dem Stain dem Herzog Stephan dem Aelterengemachte, wohl gar nicht geben.

36) llrk. Nr. 358. a. 1369. (VI. 503) Ililpalck von ckvm 8tuin, ckvrüüiißvrv. llolluiiu von tdelwberx.

In der Urkunde Nr. 358, 6. d. Scherding, 29. September1 369 vergleicht sich der Herzog Albrecht von Oesterreich mitden Herzogen von Bayern über eine Entschädigung wegender Abtretung der Grafschaft Tyrol. Unter den zahlreichen ge-nannten Zeugen erscheinen (VI. x. 503) zuerst nicht weniger wiefünf Grasen, darunter auch die in den Urkunden des XIII. Jahr-hunderts regelmäßig als solche in den herzoglichen Urkunden Er-scheinenden, wie ein Graf von Orten bürg, ein Graf (Leupold)von Hals, und unmittelbar nach diesem, in der somit alsconstant über anderthalbJahrhunderte nachgewiesenenReihenfolge, einer (Johann) von Abensberg"). Auf x. 504

41) In den cit. Quellen Bd. VI. steht x. 563:Johann von Abels-perg. Dies ist ein offenbarer Schreib- oder Druckfehler. Es ist derselbeHans von Abensberg, welcher oben in Urk. Nr. 344. a. 1361 (steheZiffer 34) neben seinem Bruder Ulrich dem Jüngeren als Sohn Ul-richs von Abensberg des Aelteren und als Mitglied der adeligenMichaels-Gesellschaft anfgefiihrt worden ist. In Urk. Nr. 366 ä. ä. Lands-hut, 31. Juli 1384, VI. x. 533 erscheint dieser Johann von Abens-berg ausdrücklich alsrat und haimleicher", d. h. Geheimer Rath der Her-zoge Stephan und Friedrich.