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um so schwieriger, als die ehemals vicedomische Linie seit demVerluste des Vizthumamtes sich nur von dem Stain oder vondein Schönstein nennen konnte, bis für diese nicht wirklich denStein besitzende Linie der Name der Gmainer zum Schön-stein im XV. Jahrhundert aufkam; aber daß die Stain er mitzu dem ersten Adel in Bayern, bez. zum Herrenstand gehörten,geht auch aus der Stelle, welche ihnen in der Reihenfolge derMitglieder der neuen Gesellschaft angewiesen ist, abermals klarhervor. Wie hoch die Hilpolde von dem Stain begütert waren,wird sich sogleich aus der nächst zu besprechenden Urkunde ergeben.
35) llrk. Nr. 356. 1368 (VI, 494). Iligwl«! von «loin 8t.ain («ler lolterv).
In der Urk. Nr. 356, <l. ä. München, 5. März 1368 (VI.p. 494) verkündet der Herzog Stephan der Aeltere, welche bis-her an bayerische Edelleute verpfändete Städte und Schlösser seinSohn, Herzog Stephan der Jüngere, mit seiner Genehmigungwieder eingelöst und dadurch in seine Geivalt (Besitz) gebracht habe,für welchen Aufwand und bez. für den Vorschuß der zur Auslösungerforderlichen Gelder und ein weiteres Darlehen der Herzog Ste-phan der Aeltere seinem Sohne eine Schuldverschreibung aus-stellt. Sogleich als der erste Gläubiger, bei welchen: eine Einlösungstattgefunden hat, wird „Hilpold von dem Stain" aufgeführt^).Als die eingelösten Pfandschaften werden genannt: die GrafschaftNietenburg ^), Tachenstein, Egersberg; die Herrschaft Neuenburg(Neuburg), der Zoll zu Jngolstadt, die Stadt- und Land-Steuer zuAichach und zu Schrofenhausen, und was dazu gehört. Die zur Ein-lösung erforderliche, dem Hilpoldvondem Stain bezahlte Summewird auf 23,500 Gulden angegeben, eine für jene Zeit höchst be-trächtliche Summe, welche einen Begriff von dem Reichthums desHilpold vondemStein geben mag, da er im Stande gewesen war,dem Herzog Stephan dem Aelteren ein Darlehen von solcher
39) Es ist Hilpold vom Stein der Aeltere, (der Vater) gemeint; sieheoben Ziffer 33 nnd unten Ziffer 36.
46) Es ist wohl dieselbe Grafschaft (Rottenburg) gemeint, welcheHerzog Heinrich von Ulrich von dem Stein 1239 erkauft hatte. Sieheoben Ziffer 2b, S. 100, Note 18.
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