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Brandenburg) jene adelige „Gesellschaft" — aus welchersich der bayerische St. Michaels-Orden entwickelt zu habenscheint 5') — am 28. September (dem St. Michaels-Abend) 1361errichtet haben. In der hierauf bezüglichen Urkunde Nr. 344 fin-den wir unter einer großen Anzahl der benannten Mitglieder so-gleich wieder (VI. p. 465) als den Ersten einen Ulrich vonAbensberg, „den eltern"^), dann nach ihm erst den GrafenHeinrich zu Wartenstein genannt; dann folgt Ulrich vonLab er (ein altes bekanntes bayerisches Herren-Geschlecht, dessenMitglieder immer auch mit den Grafen als „viri nobilös" ran-girten), und nach ihm den Grafen Wilhelm von Schawnberg(Schaumberg) und unmittelbar nach diesem einen Hilpold vonStain. Nach fünf Edlen, welche zum Theil als „alte" bezeichnetwerden (Zacharias von Hohenrain der alte, Otto deralte Pintzenauer), folgen (VI. x. 466) die jungen Herren ausden vorgedachten ausgezeichneten bez. in die Klasse der „Herren"gehörigen Edlen, nämlich „Hans und Ulrich die jungen vonAbensberg" und „Hilpold der junge von Stain"; nachdiesen erst die Preising (drei aus der Wollentzacher^), eineraus der Kürnst ein er Linie) u. s. w.; dann außer den vorge-nannten noch 37 adelige Herren, Ritter und Knechte (Rittermäßige).Ob die beiden hier genannten Hilpold der Alte und der Jungevon Stein aus der den Schönstein besitzenden Linie sind, läßtsich nicht erkennen^). Dies zu bestimmen wird seit dieser Zeit
35) Siehe oben Abschnitt I. S. 32 und Beilage N.
36) Dies ist in Erwägung der möglichen Dauer eines Menschenlebenswohl derjenige Ulrich von Abensberg, welcher auch in der Urk. Nr. 318a. 1347 als Theilnehmer an dem zu Landshut von dem Adel und der Ritter-schaft zum Schutze ihrer Rechte geschlossenen Bündniß auftritt, und im Ver-hältniß zu dem in den Urkunden des XIII. Jahrhunderts erscheinenden Ulrichvon Abensberg selbst nur ein jüngerer, resp, dessen Sohn oder Enkel seinkann. (Siehe oben Ziffer 29. S. 106.)
37) Die Quellen zeigen bald Wollentzach, bald Wolmutsa, Wolndsa,Wolntsahe, oder Wolnscha; Register, Bd. V. p. 520.
38) Höchst wahrscheinlich ist es übrigens allerdings, da zu solchen Adels-versammlungen nur die Häupter der Familien, die Besitzer, bez. Land-stände zusammenzutreten pflegten.