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Fall (VI. x. 388) bestimmt, daß Arnold von Mazzenhausenund Lndowig auf dem Stayn dessen gehorsam sein sollen, wasihnen die vorgedachten Vicedome an dem Dienst thun heißen wer-den. Dieser in der Urk. Nr. 315 vom 4. März 1347 erwähnteLudwig auf dem Stein ist offenbar der in der Urk. Nr. 318vom 4. Novömber 1347 (VI. p. 396) ohne Vornamen erwähnteSchönsteiner, der mit dem Otto von Rain dem zuLandshutvon der bayerischen Ritterschaft zum Schutze ihrer Freiheiten ge-schlossenen Bündnisse beigetreten ist (Ziff. 29). Auch dieser Ludwigauf dem Stain, fehlt eben so, wie die übrigen von uns urkund-lich nachgewiesenen Schönsteiner, bei Hund a. a. O. In dieserUrkunde Nr. 315 vom 4. März 1347 wird ferner nicht nur dengedachten Vizthumen die Befugniß ertheilt, nach Belieben Richterabzusetzen und andere, die ihnen gefallen, einzusetzen, sondern es(VI. x. 388) verpflichtet sie der Kaiser überdies ausdrücklichdazu, jene Richter, welche ihm selbst nicht gefallen, nach seinem„rat", d. h. auf sein Begehren ab, und andere an deren Stellezu setzen. Wahrscheinlich liegt dieser Verfügung — wenigstenstheilweise — ein bei dem Kaiser noch nicht ganz erloschenes Miß-trauen gegen jene bayerischen Welsfamilien zu Grunde, welche inseinem Streite mit dem Herzog Friedrich (dem Schönen) vonOesterreich die Partei dieses Letzteren ergriffen hatten. Hierinliegt wohl auch der Schlüssel zur Erklärung der Thatsache, daßnach dem Albert von Straubing kein Schönsteiner mehrzum Vicedom von Straubing ernannt wurde, indem, wie oben(Ziffer 31) erwähnt wurde und aus Urk. Nr. 250 von 1314 her-vorgeht, auch ein oder der andere Schön stein er auf österreichi-scher Seite gestanden hatte.
31) Urk. Nr. 314. I.Nil (VI, 465. 466). lllvieli von 1l«<!n>iI)erK lleiIvlterv, llaiis »»«I Ilriili ,1er Innrere von IlioiwbeiK. Illlpvldder Ilto und der ,I»uge von 8l-ui>
Mehrere Mitglieder der Familie der Stainer finden wirsodann in der Reihe der „Herren, Ritter und Knechte", mitwelcher zusammen die Herzoge Friedrich und Mein hart vonBayern und Pfalzgrafen bei Rhein (Letzterer auch Markgraf von