Druckschrift 
Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
Seite
110
Einzelbild herunterladen
 

der Newenstat". Daß unter dem Stainhaus der Schönsteinzu verstehen ist, welcher in der Urk. Nr. 178 a. 1291 (Ziffer 25)dasHaus oder die Burg, der Stein" genannt wird, kannwohl nicht zweifelhaft sein. Unterder Neuen Stadt" ist un-verkennbar die unterdessen entstandene Neue Stadt von Straubingzu verstehen, deren Benennung sich noch erhalten hat. Wir er-sehen hieraus, daß in der Zeit nach dem Ableben des Albertusviesäsiuinus äs Lki-udinZa, welche in den Ausgang des XIII.oder doch in den Anfang des XIV. Jahrhunderts fällt, und vonwo an alsbald Edle aus anderen Häusern als vlssäsnäni vonStraubing erscheinen, noch ein Mitglied der Familie von demStein lebte, welches mit der Vogtei in der Neustadt Straubingbetraut war. Die Bezeichnung dieses Johann als desaltenVogtes" in der Neustadt läßt aber daraus schließen, daß derselbeschon längere Zeit vor dem Tode desVlbsrtus vissäominusäs LtrudinKu" in jenes Amt eingesetzt worden war, aber esin dem Jahre 1317, wo unsere Urkunde aufgesetzt wurde, nichtmehr bekleidete^). Welcher Linie der Schönsteiner dieser Johannangehörte, ist nicht erfindlich.

33) Urk. Nr. 315. 1317 (VI. p. 388) und (nochmals) Urk. Nr. 318.

1317 (VI. x. 396) NiuUviA -nil' Usw 8tvi»

Dagegen begegnen wir wieder einem anderen Mitgliede derFamilie der Schön st ein er, als Besitzer des Steins in der Urk.Nr. 315, ä. ä. Landshut, 4. März 1347. Diese Urkunde enthälteine Art von Dienst-iJnstruction für die von dem Kaiser Ludwigin Bayern bestellten Vizthume, namentlich den Peter der Ekkerals Vizthum von Straubing und den Albrecht von Staudachals Vizthum bei der Rot. Letzterer erscheint hier zum Erstenmalein dieser Beamtung; Peter von Ekk sder Ekker) dagegen wirdaber schon in Urk. Nr. 275. u. 1329 VI. x. 297 als Vizthum zuStraubing genannt^). Unter Anderm wird hier für einen gewissen

33) Ueber die Bedeutung des Wortesalt" siehe S. 114, wo von dem^Idertns als anbignus viosüominus" die Rede ist.

34) Siehe oben Ziffer 29. Note 29. S. 167.