durch Erbfolge, sondern durch irgend einen (freilich nicht zu ent-deckenden) Zufall — in den Besitz des Schönsteins gelangte, Strau-binger Bürgerfamilie betrachten wollte. Welche bedeutende Stan-desstellung dieser Ulrich von Stein einnahm, erhellt auch auseiner Nachricht bei Sieghart a. a. O. Thl. I. S. 198, wonachder Herzog Heinrich von eben diesem Ulrich am 17. Februar1289 die Grafschaft Rottenburg") durchlauf erworben hat,wonach also derselbe bis dahin wirklicher Besitzer dieser Grafschaftgewesen sein muß.
SS) Urkk. Nr. 186. 191. 196. ». >292. I29Z. 1294 (V, 47S. VI, 18u.39)tlbert voll Hti'llulüiix, viooäom. Karl vvu liniu.
Von nicht minderer Bedeutung wie die vorstehend (Ziff. 24)besprochene Urkunde sind für die Familiengeschichte der Schön -steiner drei Urkunden, von welchen die dritte eine höchst wich-tige Ergänzung der beiden ersten enthält. Es sind dies a) dieUrk. Nr. 186, eine Taidigung zwischen dem Herzog Ludwig unddessen Vettern Ludwig und Stephan ä. ä. Regensburg, 6. Mai1292; d) die Urk. Nr. 191, eine Schuldverschreibung des HerzogsOtto an den Abt Wernhart von Nieder-Altaich, ä. ä. Re-gensburg, 23. August 1293, und o) die Urkunde Nr. 196, worinHerzog Otto vier Bürgern von Regensburg den Zoll daselbstverpfändet, cl. <1. 24. April 1294.
In der ersten dieser drei Urkunden (Nr. 186. n. 1292) er-scheint nämlich zum erstenmale (V, x. 475), Herr Kharel (Karl)von Rain"), unmittelbar nach dem Herrn Albert vonStraubing, und zwar hier als Einer der Edlen, gegen welchedie Fehde eingestellt werden soll. In der zweiten UrkundeNr. 191. n. 1293 (VI, x. 18) werden die Bürgen aufgeführt,welche der Herzog Otto dem Abte von Nieder-Altaich für seinDarlehen bestellt. An der Spitze derselben erscheinen, wie gewöhn-lich, der Graf Albert von Hals und Ulrich von Abensberg;
18) R^stslllurA? Siehe unten Ziffer 35.
19) Rein oder Nain ist nicht, wie die Herausgeber der Quellen Bd. V,x. 475 in Note 2 angeben, „in der Nähe der Stadt Straubing", sonderneine Gegend in der Stadt selbst, eine Anhöhe gegen die Donau zu.