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Vater Otto äs Oapicks, früher zu den Parteigängern des Her-zogs Ludwig selbst gehörte. Aller Wahrscheinlichkeit nach trugUlrich von dem Stein diese Burg von dem Herzog Ludwigzu Lehen, und dieser wollte die Burg wegen Felonie für Heimge-gefallen erklären, wenn Ulrich von dem Stein nicht eine ge-wisse Summe bezahle, für welche sich sein Oheim Ulrich vonAbensberg verbürgt hatte.
Das, was diesem Vorfall ein Interesse für unsere Aufgabeverleiht, besteht nun aber darin, daß sich hieraus ein Blick in dasVerhältniß eröffnet, in welchem Ulrich von dem Stein zu dieserBurg stand. Unverkennbar war also damals (1291) dieser Ulrichvon dem Stein, bez. jene Linie der Schönsteiner, welche vor-zugsweise den Namen „cks Oapicks" oder „von dem Stein"führte, in dem allodialen oder was nach dem Obigen wahrschein-licher ist, dem feudalen Besitze der Burg Stein, als Vasall desHerzogs Ludwig. Somit gewinnt die oben (Ziffer 11) ausge-sprochene Vermuthung eine überraschende und hiernach schwerlichnoch einem gegründeten Zweifel abgesetzte oder widerlegbare Be-stätigung — daß nämlich jene andere Linie der Schönst einer,welche ihren Wohnsitz in der Stadt Straubing aufgeschlagenhatte und darin seit einigen Generationen als vissckowück waltetediejenige Linie der Schönsteiner sei, welche in Folge einer unterVorbehalt der Gemeinschaft gemachten Auseinandersetzung mitder speeiell „cks Oaxicks" oder „von dem Stein" genanntenLinie die Burg Stein oder den Schönstein nicht wirklich und that-sächlich, oder doch nur zum Theil mitbesaß; deren Mitglieder daher„Gmainer" (Ganerben) zu derselben Burg waren, und später,nachdem das Vizthum-Amt aus der Familie gekommen war, auchin Anbetracht ihrer fortdauernden Gemeinschaft an der Burg Steinoder Schönstein die „Gmainer" hießen. Hiernach stellt es sichals einen offenbaren Irrthum oder eine Uugenauigkeit heraus,wenn mau die Gmainer als eine von der vizt humischenverschiedene Linie der Schön st ein er betrachten, oder wennman etwa gar die Gmainer als eine erst seit dem Ausgangedes XIV. Jahrhunderts emporgekommene und später — nicht