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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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A») tlrk. Nr. 178. » I2!»> 456). I Ili«4> von «lem 8tvi». <4uek lirulvon itottviilnirx bis 1280).

Einen das Schönsteiner Hans besonders betreffenden Fallbehandelt sodann die Urkunde Nr. 178, als einen der Gegenständeeiner Taidigung des Bischofs Heinrich vonRegensburg zwischenden Herzogen Ludwig und Otto ä. ä. Regensburg, 24. März1291, §. 9 (V. x>. 456). Es wird hier erwähnt, daß ein neuesgebresten" (unangenehmer Handel, eine neue MißHelligkeit)aufgelaufen sei um dasHaus" oder diepürig" (Burg) Stein.Es wird verfügt, daßUlrich von dem Stein" offenbarderselbe Ulrich, der bisher in der lateinischen Uebersetzung seinesNamens in den lateinisch abgefaßten Urkunden Oliiouo äo Ua-xiäs hieß in aller Gewer (im Besitz) bleibe wie bisher, undbis vierzehn Tage nach Ostern, und seinen (d. h. den von ihm an-gerichteten und zu ersetzenden) Schaden dieweilverzich"-d.h.unterdessen mit dem Ersatze zögern dürfe, und ebenso Herr Ulrichvon Abensberg mitsammt ihm, der um das Geld (d. h. für dieZahlung der Entschädigungssumme) Bürge geworden war. Wäreaber, daß Herzog Ludwigan gevaer", (ohngefähr, d. h. zu-fällig, ohne bösliche Absicht) außer Lands wäre, so soll es in dem-selbens atz" stehen, d. h. bei der obigen Bestimmung bleiben, bisder Herzog wieder kommt, und noch einenmanen" (d.h. Monat)länger. Dem Ulrich von dem Stein wird dabei angerathen,er solle versuchen, ob er sich nicht unterdessen mit dem Herzog ver-gleichen könne, wozu Ulrich von Abensberg helfen solle; auchsoll Ulrich von dem Stein unterdessen selbst, seineBurg, seineLeute und sein Gut in des Herzogs Ludwig Geleit und Schirmsein u. s. w. Es muß also ein Zerwürfniß (gebresten") zwischendem Herzog Ludwig und dem Ulrich von dem Stein stattge-funden haben, und dieser dem Herzog Ludwig einen Schaden zu-gefügt haben, und ersatzpflichtig geworden sein. Dies setzt voraus,daß Ulrich von dem Stein in der vorausgegangenen Fehdeauf der Seite des Herzogs Otto gegen den Herzog Ludwiggestanden hat, was freilich auffällig ist, da nach Ausweis der UrkundeNr. 149. a. 1284 (siehe oben Ziffer 21) dieser Ulrich, wie sein