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und nebst anderen Herren auch den Albert, vissäominusvon Straubing.
23) Urk. 9!r. 165. ». 1287 (V, 404). tlriv»8 «I« Impuls.
Olvisus cls I^apills, der Sohn des Otto «1s Dapicts
(Ziffer 21) erscheint alsbald in Urk. Nr. 165. <1. «1. Burglengen-feld, 19. April 1287 (V. p. 4tt4) unter den Bürgen des Heiraths-vertrages des Herzogs Otto von Braunschweig mit der Prin-zessin Mathilde, der Tochter des Herzogs Ludwig. Die Bürgenwerden hier in zivei gesonderten Standesklaffen aufgeführt; dieerste Klasse mit dem Prädikat „viri voki Iss", die zweite geringereKlasse mit dem Prädikat „strsuui vailits8". Olrisus äsDaxiäö ist als der vierte in der ersten Klaffe aufgeführt; aber-mals ein durchschlagendes Zeugniß für den hohen oder freienHerrenstand des Schönsteiner Hauses.
24) Urk. Nr. 168. ». 1287 (V. 413) und Ilrk. Nr. 167. !>. 1287 IV. x.
41V) ; mich Urk. Nr. I7.>. s. ILiw i V. p. 443. 445. 446). I lrieli von
tbsll^bsrx. Ulnsslil, Vixlli»«» von 8trau6inx.
Im Jahr 1287, 7. November kam (Urk. Nr. 168) abermalseine Sühne oder ein Vergleich (Taidigung) zwischen den HerzogenLudwig und Heinrich unter der Mitwirkung von Schiedsleutenzu Stande. Hier erscheinen (V. p. 413. 414) unter den von Seitedes Herzogs Heinrich bestellten Schiedsrichtern Ulrich vonAbensberg, unmittelbar wieder nach dem Grafen Albrecht vonHals genannt"), und Albrecht der Vizthum von Strau-bing. Letzterer übernimmt hier (p. 422. 423) noch eine be-sondere eidliche Verpflichtung wegen der Auslieferung der BurgPfreim.
17) Dasselbe ist auch der Fall in der Urk. Nr. 167. ä. ä. Mengen, 16.Sept. 1287 (V. x. 41V) worin der römische König Rudolph eine Sühnezwischen den beiden Herzogen Ludwig und Heinrich eingeleitet hatte. —Nebenbei sei bemerkt, daß aus Urk. Nr. 175. cl. ä. Freising, 16. Juni 129V(V. p. 443) ersichtlich ist, daß Ulrich von Abensberg Ansprüche aufdas Gut Mühlhausen (Landgerichts Abensberg) erhoben hatte, wegenderen er zum Beweise zugelassen wurde. Weiter erwähnt werden Albrechtvon Straubing und Ulrich von Abensberg in derselben Urkundep. 445. 446.
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