— 92 —
einem geringeren Manne, als einem Edlen vom freien Herren-stande übertragen werden konnte, indem sonst derselbe bei deinAdel und der Bürgerschaft in der Stadt des nöthigen Ansehensentbehrt, ja sogar das landesfürstliche Ansehen des Herzogs selbstbei einer Stellvertretung durch eine geringere Person Schaden ge-litten haben würde. Es kann zum Ueberfluß noch darauf ver-wiesen werden, daß die Würde eines Vicedoms in Straubing biszum Ende des vorigen Jahrhunderts bestand, und die dortigenBicedome, deren 63 bei Sieg hart aufgezählt sind, durchgehendsvon Adel waren. In der Reihe derselben finden sich überdies —nur vom Anfang des XV. Jahrhunderts an gerechnet — nichtweniger als vierzehn Vicedome aus den berühmtesten und edel-sten reichsgräflichen Häusern, wie Landgrafen von Leuchten-berg, Grafen von Schwarzenberg, von Sulz, von Hohen-zollern, von Seinsheim auf Sünching, von Preising u. s. w.,so wie auch der letzte Vicedom (1797) ein Reichsgraf Zech vonLobming auf Neuhof war").
15) Urk. Nr. 107. a. 1272 (V, 262). ütto 8tiu»bi»K, Iblvl!^.
In der Urk. Nr. 107 ct. ä. Uchbach (Abbach) 24. November1272, worin der Herzog Heinrich die Rechte der Münzer zuRegensburg festsetzt, erscheint (V. p. 262) „Otto äs straubing"unter den Zeugen, welche hier insgesammt als „kiäslss" (imweiteren Sinne) dieses Herzogs aufgeführt sind, und worunter sichnoch mehrere unstreitig dem hohen freien Herrenstande angehörigeEdle, ebenfalls ohne weitere Prädicirung befinden, wie Albertvon Hals u. s. w. In Bezug auf den Otto von Straubingist die Prädicirung als „tiäslis" des Herzogs durch sein Amtals Vicedom (Ziffer 14) genügend erklärt, wie dies auch von seinergleichlautenden Prädicirung in der zweiten Urkunde vom I. 1276(Nr. 123) oben (Ziffer 11 a. E.) erwähnt worden ist.
11) Siehe das Verzeichnis der bekannten Vicedome zu Straubing beiM. Sieghart, Gesch. u. Beschreibung der Hauptstadt Straubing, 1833. 35.Thl. II. Beil. zu §. 268.