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11) IM. Nr, 101, -i, IS72 (V, 25S), Otto äv 8tiul)iuj-i», vioväominil«.
Der mehrermähnte Otto äs ZtvnIiinZu erscheint sodannin einer Urkunde des Herzogs Heinrich (Nr, 104) Ä. ä. Regens-burg, 4. August 1272 (V. p. 255) mit dem Titel als dessen„viosäonainus", also in jener Würde und Beamtung, welchefrüher sein Verwandter Oisti-isus Äs Loliöustsiu bekleidet,aber, wie oben (Ziffer 8) gezeigt wurde, schon im 1.1266 nieder-gelegt hatte. Es ist wohl bemerkenswerth, daß seit demXIbsvtusjuÄsx Äs Sti-uliiuAsn — (nm 1242, siehe oben Ziffer 6) —kein Stainer oder Schönsteiner mehr den Titel „jnclsx",sondern nur den Titel als „viosÄoiuiuus" von Straubingführt. Es hängt dies offenbar mit der seit der Mitte des XIII.Jahrhunderts steigenden Blüthe und Bedeutung des Ortes, seinerEntwickelung als Stadt, und dem geschichtlich bekannten Erwerbder grundherrlichen Rechte in derselben, welche früher dem Dom-kapitel in Augsburg und anderen Grundherren in der Gemarkung,worunter die Schönsteiner sicher selbst waren, zustanden, durchdie Herzoge von Bayern zusammen. Hiernach ging der alteÄUÄSX — d. h. nach der altbayerischen Gerichtsverfassung, wiesie die Usx Lafuvavicn'uiu zeigt, der Graf als herzoglicher Land-richter — in einen Stellvertreter (vioscloiniruw) des Herzogs alsnunmehrigen Stadt Herren über; der Titel Äuclsx aber wurdeauf einen nunmehr von diesem Vicedom zur Ausübung derniederen Gerichtsbarkeit bestellten, später von der Bürgerschaft selbstgewählten Ortsrichter übertragen. Das Amt eines herzoglichenVicedom war eine so hohe Würde, daß sie nach dem Geiste jenerZeit und den damals obwaltenden Verhältnissen gar nicht wohl
Eschen loch: in Urk. Nr. 03 a. 1268, 10. Januar (V, x. 224) steht er alsder Zweite nach dem Herzog Friedrich von Oesterreich, und zwischendiesem und ihm steht nur jener Albertus, xraexositus IIninun-strsusis, welcher, wie oben unter Ziffer 8 gezeigt wurde, in der UrkundeNr, 87 a, 1266 (Bd. V, p. 214) krotonotartus des Herzogs Ludwig undhöchst wahrscheinlich mit dem (unter Ziffer 6 aufgeführten) Albertus zu-äsx äs LtrudiuAsn eine und dieselbe Person — also auch ein Schönst ein er — war.