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werden nämlich Richter ljuäioss) ernannt, von welchen den Einender Gebietstheil jenseits der Donau gegen den Böhmerwald hin,den Anderen der Gebietstheil diesseits der Donau als Gerichts-sprengel angewiesen wird. Als Richter (juäioso) in diesem letzt-genannten Landestheile werden nun bestellt: „Otto äs Uuxiässt Olrious äs ^.stsnsxsi'ost, krutrss". Somit erfahren wirhiermit, was ebenfalls bisher ganz unbeachtet geblieben zu seinscheint, daß derselbe Ulrich, welcher in der unter Ziffer 9 bespro-chenen Urkunde Nr. 69 a. 1259 einfach als Bruder („kratsr")des Otto äs Uuxiäs aufgeführt wird, im Jahre 1276 den Na-men „äs ^.bsuspsrost" führte. Wie dies zugegangen, darübergeben die vorliegenden Urkunden keinen Aufschluß, aber die That-sache steht unbestreitbar documentirt fest. Eine Erklärung ist, solange nicht anderweite Urkunden aufgefunden werden, wohl nurin folgender Weise denkbar. Entweder man muß annehmen, daßdas Geschlecht der edlen Herren oder Grafen von Abensberg umdie Jahre 1259 und 1276 völlig erloschen und dieser Ulrich,Bruder des Otto äs Uuxiäs, von einem der Herzoge mitAbensberg neu bestehen worden sei, oder, daß die alten edlenHerren oder Grafen von Abensberg aus dem nachgewiesenerMaßen uralten, schon im 9. Jahrhundert (a. 880) bestandenenHause der Stain er') sich frühzeitig abgezweigt haben und dermehrgedachte Ulrich durch das Aussterben einer solchen vor Altersschon abgezweigten Linie seines Stammhauses zur Erbfolge inAbensberg berufen worden sei, und dabei die Burg Stein oderSchönstem seinem Bruder Otto allein überließ, der dann ebendeßhalb vorzugsweise „äs Oaxiäs" genannt wurde. Sonachwürde auch das, wie oben (S. 73. 74) nachgewiesen wurde, im 9.Jahrhundert gräflich gewesene Haus „von dein Stain" seinegräfliche Eigenschaft durch eine seiner Linien unter dem NamenAbensberg ununterbrochen fortgesetzt haben. Jedenfalls aber istes gewiß ein laut sprechendes Zeugniß für den hohen Rang, inwelchem das Haus der Stainer oder Schönsteiner überhaupt
1) Siehe hier oben S. 73. 74.