der kurzen Zeit von nur 8 Tagen (21.—29. Mai 1276) von denSchiedsmännern zwischen den beiden Herzogen Ludwig und Hein-rich vermittelt worden war, werden im Eingange (V> x. 297)die an dem Vermittlungsgeschäfte mitwirkenden Schiedsmännerabermals namentlich aufgeführt, und zwar erscheinen auch hiernur Otto äs Uaxiäs auf der einen Seite und Ulrich vonAbensberg auf der anderen Seite mit dem auszeichnenden Prä-dikate „?ir nobilis"; und um die Bedeutung dieses Prädikatesnoch mehr zu heben, werden in: Gegensatze hierzu in dieser zweitenUrkunde (Nr. 123, V, x. 297) die übrigen Beigeordneten desSchiedsgerichts als „nostri kiäslss", offenbar im Sinne vonherzoglichen Dienstleuten oder Vasallen oder sonstigen Dienernoder Beamten bezeichnet.
Wenn die beiden Urkunden von 1276 auch sonst nichts ent-hielten, was auf die Stainer oder Schönsteiner Bezug hat,als was bereits aus denselben angeführt worden ist, so würdedurch die vorgedachte auszeichnende Prädieirung des Otto äsUaxiäs als „vir uobilis" doch der hohe freie Herrenstandseines Hauses und dessen Standesgleichheit mit den Abensber-gern, deren gräflicher Stand notorisch und nie bezweifelt wordenisteine abermalige Beurkundung erlangt haben.
Die zweite Urkunde (Nr. 123) a. 1276 gibt uns aber über-dies einen sehr überraschenden Aufschluß über das Verhältniß derbeiden vorgenannten Herren Otto äs Uaxiäs und Ulrich vonAbensberg zu einander. In dem tz. 13 dieses von denselbenunter Mitwirkung der übrigen Schiedsmänner zwischen den Her-zogen Ludwig und Heinrich vermittelten Vergleichs (V, x. 301)
10V) Die Herausgeber des V. Bandes der Quellen zur bayerischen unddeutschen Geschichte haben daher auch in dem Register dieses Bandes (V,x. 4W) die Abensberger geradezu als ,,.4dinspsrcü, Comites",aufgeführt, obschon in den vielen Urkunden dieses Bandes, in welchenAbensberger (und unmentlich der Ulrich von Abensberg) erwähntwerden, keiner derselben jemals ausdrücklich mit dem Titel „eomss" oderGraf, aufgeführt ist, und nur zweimal (p. 443 und 456) ein Abensbergermit dem Prädikat „Herr" erscheint.