Druckschrift 
Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
Seite
70
Einzelbild herunterladen
 

70

noch heut zu Tage erlangt werden kann, ist daraus, daß einePerson namentlich alsinilos" oderRitter" in mittelalter-lichen Urkunden bezeichnet wird, nicht unbedingt auf ihren Geburts-stand zu schließen. Dies gilt auch heutzutage noch von jenen Per-sonen, welche sich im Besitze der Ritterwürde befinden, außer indem Falle, wenn ein gewisser Ritterorden nach den fiir ihn be-stehenden besonderen Statuten an die Voraussetzung eines gewissenGeburtsstandes und einer Ahnenprobe in gewissen Graden gebun-den ist. Am Wenigsten aber kann daraus, daß eine Person, derenAdelseigeuschast au sich feststeht, urkundlich alsRitter" bezeichnetwird, geschlossen werden, daß dieselbe nur von rittermäßiger, undnicht von dynastischer Herkunft, bez. ihr Geschlecht nur ein ritter-mäßiges gewesen sei. Den Beweis hierfür liefern vielfach diebayerischen Urkunden, welche in den Beilagen zusammengestellt sind.So z. B. rechneten es sich die Bayerischen Herzoge selbst nicht nurzur Ehre, sondern betrachteten es als eine Nothwendigkeit, Ritterzu sein. Der Empfang der Ritterwürde galt als ein mit solcherFeierlichkeit und daher mit so großen Kosten vorzunehmender Aktdaß aus dieser Veranlassung mitunter besondere Steuern vomLande erhoben wurden. Es wurde daher von den Landständen inBayern als eine große Errungenschaft betrachtet, als im I. 1323die Herzoge Heinrich und Otto (Brüder) und deren VetterHeinrich ihnen eidlich zusagten und eine Urkunde darüber er-theilten, daß weder sie selbst noch Einer ihrer Nachkommen ferner-hin mehr eineChlostewer" (Klauensteuer, d. h. Viehsteuer)wegen ihrerRitterschaft", d. h. wegen der Feierlichkeiten beiihrer Wehrhaftmachung, bez. bei dem Empfang der Ritterwürde,oder wegen ihrer Heirathen oder wegen ihrer Heerfahrtenfordern oder nehmen wollten^). So erscheint auch in einer Ur-

76) Siehe die Beschreibung der Feierlichkeit, mit welcher Herzog Ludwigseinen Sohn Otto zu Straubing am 14. Mai Hai. 14. März) 1228 (al. 18.Mai 1225) wehrhaft machte, in den bei M. Sieghardt, Gesch. u. Beschrei-bung der Hauptstadt Straubing, Thl. I. p. 93 Note 261 verzeichnetenSchriften.

77) Beil. 8. Urk. Nr. 268. u. 1323. (VI. p. 279 folg.)