— 52 —
Freien und die Dienstleute besonders aufgeführt und sodann hierananschließend noch die „ostori uobiloo, andere oder übrigenEdelleute", erwähnt werden^).
Wo dagegen das Wort Edelleute an der Spitze einerRe ihenfolge von Standesklassen, d. h. an der Stelle erscheint, wosonst „lantherren" oder „Herren" oder „grasen und freie"genannt werden, bezeichnet es unverkennbar die höhere Adelsklasse— den Herrenftand — im Gegensatze der Dienstleute, Ritter undEdelknechte; so z. B. in Urk. Nr. 146. n. 1283. V. p. 357, wo-nach den Landfrieden beschwören sollen alle „vobilos, mini-8torin1ö8, militso et eivitats8 Lueviae", und in Urk.Nr. 253. u. 1315. VI. x. 233, worin „alle unser edelleute,dienstmann, stet, diener, edel und vnedel" die Zusiche-rung der Gnade des römischen Königs Ludwig und seines BrudersNudolph erhielten. Ans diese höhere Adelsklasse bezieht sich auchder nur einmal, nämlich in der Urk. Nr. 26. a. 1231. V. p. 51sich findende eigenthümliche Ausdruck „unser adleicher Ad el"^).Insbesondere aber ist das Prädikat edler Mann, uodili8 vir,ohne oder in Verbindung oder Abwechselung mit dem Prädikate„Herr, äoiuiuu8", vor Eigennamen als eine Anerkennungdes Herrenstandes einer Person auszufassen, da es in solchemspeciellen Gebrauche ein häufiges Prädikat der Herzoge und an-derer regierenden Fürsten und Herren") und das regelmäßigePrädikat der Grafen ist,^) und diejenigen Männer, welchen esaußer diesen Herren noch speciell beigelegt wird, in der Reihen-folge (wie schon bei dem Prädikat „Herr" bemerkt wurde) regel-mäßig unmittelbar nach den Grafen, mitunter untermischt mit den-selben oder sogar vor denselben aufgeführt werden^). Jnsbe-
19) Vgl. z. B. Urk. Nr. 123 in Beilage II., ebendas. Urk. Nr. 217. 220.
20) Man sieht aus dieser Urkunde, daß der „ adliche Adel" über denVorzug des Hofcapellans, an der Seite des Herzogs zu Tische sitzen, empfind-lich war. Der niedere Adel würde wohl schwerlich eine solche Empfindlichkeitzu äußern gewagt haben.
21) Siehe Beilage ck.
22) Siehe Beilage X.
23) So z. B. Urk. Nr. 223. Siehe Beilage X.