— 50 —
neben etwa herzoglicher Dienstmann ist''). Dieß wird auch da-durch bestätigt, daß solche adelige Herren, welche das Prädikatckomiui sichren, in den Urkunden regelmäßig unmittelbar nachden Grafen, mitunter sogar vor den Grafen oder unter den-selben oder den „vivis uobilibus", und somit regelmäßig vorden einfachen Rittermäßigen oder Adeligen „von" oder „cke"aufgeführt werden'2). Uebrigens ist nicht zu übersehen, daß da-raus, daß vor einem Namen das Prädikat „ckoiuiuus" fehlt,-noch keineswegs geschlossen werden kann, daß der Träger diesesNamens nicht auch dem Herrenstande angehört haben könne, danicht nur dieses Prädikat sehr häufig beiden Grafen selbst weg-gelassen ist, sondern sich aus der Vergleichung der Urkunden er-gibt, daß Herren, welche mehrfach als ooiuitss oder ckovaiuiaufgeführt sind, nicht selten auch wieder ohne eines dieser beidenPrädikate vorkommen'^). Auch findet sich mitunter das Prädikat„ckoiuinus" mit dem gleichstehenden Prädikate „uobitis viv"zusammen"), und zwar bei Personen, hinsichtlich deren es ganz un-zweifelhaft ist, daß dadurch ihre Angehörigkeit zum hohen Herren-stande ausgedrückt werden sollte, wie z. B. hinsichtlich des mit deinherzoglichen Hause verschwägerten Grafen Gebhard von Hirsch-berg, des Markgrafen Heinrich von Burg au, der GrafenMontfort, Werdenberg, Neiffen u. A. Wollte man daherauch bestreiten, daß das Prädikat „ckoraiuus" vor den Namenvon Ministerialen, Rittern (mititss) oder sonstigen Herren „von"oder „cko" einen sicheren Beweis eines eigentlichen Adels oderder Abkunft ihres Geschlechtes aus dem Herrenstande abgebenkönne, so muß doch jedenfalls dieser Herrenstand, beziehungsweise
11) So z. B. Ulrich von Freundsberg. Vgl. Urk. Nr. 26 in Beil. 0.
12) Vgl. Urk. Nr. 27 (nebst Nr. 43. 49) in Beilage 0.; ebendai. Nr. 31.Nr. 246. Vgl. Beil. X. Nr. 223 u. s. w.
13) So z. B. die Herren von Wolntzach (d. h. Preising) siehe Urk.Nr. 27 (nebst Nr. 48. 49) in Beilage 0. Die von Nissen, (Urk. Nr. 31)die von Abensberg, die Hirschberg, die Schaumberg u. A.
14) Vgl. Urk. Nr. 69 in Beil. 0.; ebendas. Urk. Nr. 100. 162.