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Gebrauche des Wortes „Knecht" oder „Lorvus" bei solcher Ver-anlassung für sich allein nicht geschlossen werden, da diese Wörtersehr häusig nur als gleichbedeutend mit luinistsi-iulis, wiesus servilitatis für sus vaiuistsvialö überhaupt gebrauchtwurden^), und sehr oft aus dem übrigen Inhalte der Urkundenhervortritt, daß es bei dem Eintritts in die Ministerialität aufnichts weniger als auf eine Erniedrigung des Standes abgesehen war,und dem Eintretenden überdies große Vortheile zugewendet wur-den^'); auch schließt die schon oben (S. 38) erwähnte Lsutsutis,des Kaisers Karl IV. von 1353 jeden Zweifel hierüber aus. Daßdie Rittermäßigkeit nicht dadurch verloren ging, wenn sich einritterlicher Mann zum „Knechte" eines Herren erklärte, unddamit nur der Eintritt in dessen Dienst als „Edelknecht" ge-meint war, verstand sich ganz von selbst^). In diesem Sinnewird in den Urkunden auch immer von „edelen eigenen Leu-ten" gesprochen"').
In den Dingolfinger Decreten des Herzogs Thassilo II.vom I. 772 finden sich daher schon die Grundlagen des Systemsder adeligen Stände, wie sie in den Urkunden der folgenden Jahr-hunderte hervortreten, hinsichtlich deren es, nach dem besonderenZwecke dieser Abhandlung, genügen wird, auf die urkundlichen
91) Urk. 2. 1277 in Estor, neue kleine Schriften, Stück II. Nr. XXII.I>. 362. 363.
92) So z.B. wird in einem Sühnebrief des Bischofs Rudiger von Passaua. 1248 (lVIonum. Uoioa Bd. 29. Thl. II. x. 36S. Nr. XXXII. mit demedlen Herrn Heinrich von Morbach bedungen: „Lt ut äs prsmissis st„sudseguentibus plenior üäss sidi tisrst, tilium meum Otto nein ssnio-,rsm oibi aosiAnabo pro tamilia st servo", wobei der Sohn miteiner Burg und dem halben Vermögen des Vaters ausgestattet wird und derBischof verspricht, dem Sohne zu einer Frau zu verhelfen. Meine Alter-thümer Bd. II. S. 257.
93) Vergl. Urk. v. 1489, worin sich ein Volkart von Schondorfdem Grafen Craft von Hohen lohe verschreibt, ihm als ,,K n e ch t" zu dienen.Hansselmann. Landeshoheit von Hohenlohe, x. 520, Nr. OXOIX.
94) Z. B. Urk. a. 1323, bei Hansselmann, a. a. O. p. 436, Nr.OXXXV.