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lichkeit schwankenden Charakter findet sich im höheren Mittelalterauch bei den anderen germanischen Völkern^); sehr wahrschein-lich hat die Verwendbarkeit gewisser Unfreien zu Kriegszwecken(Ssrvi «zxpöckitionalös) oder für den Hofdienst (Lorvi Isoti,naiinstorialos) zur Entstehung dieser Klasse die erste Veran-lassung gegeben^). In späterer Zeit, als die fürstlichen Herren,insbesondere die Bischöfe sich immer mehr über ihren dienendenAdel zu erheben und ihre Ministerialen wie Unfreie zu behandelnsuchten, ist es nicht ohne Beispiel, daß bei dem Eintritts von Per-sonen des eigentlichen Adels oder Herrenstandes in die Ministeria-lität ein förmlicher Verzicht auf ihre angeborne Freiheit und (hohe)Adelseigenschaft, und ausdrückliche Anerkennung des Uebertrittesin die Klasse der Lsrvt verlangt und gegeben wurde und auchin solcher Weise der Stand der Edelknechte einen neuen Zuwachserhielt^). Doch würde man sehr irren, wenn man annehmenwürde, daß ohne eine solche Verzichtleistung auf die angeboreneFreiheit und den angeborenen Herrenstand das hohe Standesrechtin allen Fällen und ohne Weiteres durch den Eintritt in die Mini-sterialität aufgehoben worden wäre^). Dies kann auch aus dem
37) So z, B, in der Hex VisiZotNorum lud. II. 4it. IV. e. 4:„Lsrvo ponitus von erockatur . . . sxesptis ssrvis uostris, gui ack NoorsAalidus servitiis manoipantur, ut von immsrito palatinis oIki -oiis lidsraliter Nonorsntur, i. s. statmiarioruin, Aillonariorum, ar^en-tariorum, ooguorum guogus xraspositi, vel si gui super Nos supsrioriorcline sivs Aracku prooeciant."
38) Meine deutsche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. S. 377. 373. (Thl. II.ß.30. Ziff. II. III. Note 2 u. folg.) —Meine Alt er thüm er, Bd. II. S. 280.
80) Vergl. Urk. v. 1257, bei Mushard, Brem. u. Verden. Ritter-Saal,S. 67. 68. — Lindenbrog, Leript. ror. Osrm. Lsxtontr. p. 175. Nr. HXXIII.„Xlos Henrious et Otto witites Iratres 4e Lramstscio, renunoiantesuodilitati st tidertati nostras, spontansa votuntats taeti sumus ministe-rialos ooolosias Lremsnsis." — Meine Alterthümer, Bd. II. S. 257.
SO) Sehr richtig ist dies bemerkt von Eduard Freiherrn von Schele(ehemal. k. Hannov. Minister) in der Abhandlung: „Gab es Abstufungenoder erhebliche Verschiedenheiten unter den Ministerialen des Mittelalters 7(Besonderer Abdruck aus der Zeitschrift des Histor. Vereins für Nieder-sachsen.) Hannover 1857. S. 55.