— 33 —
liche Genossenschaft und damit die Ritterwürde (das oinKulum mi-litaro) erlangt hatten 6'). Dazu kommt noch, daß das Wort „nülss"auch in der Bedeutung von Lehensmann, Vasall, überhaupt ge-braucht wurde, und daher auch selbst die ersten Fürsten des Reiches,als Vasallen des Kaisers wegen ihrer hohen Reichslehen, wieFürstenthümer und Herzogthümer, als „militss" bezeichnet wurden,wie z. B. namentlich der Herzog Arnulf von Bayern nach seinerAnerkennung des Herzogs Heinrich I., des Finklers, als König
von Deutschland 62).
Es kann daher nicht Wunder nehmen, wenn es unter solchenVerhältnissen nach dem Zeugnisse der Rechtsbücher und Urkundenaus dem XIV. Jahrhundert damals schon sehr allgemein gewor-den war, das Prädikat „edel" auch auf die Rittermäßigen aus-zudehnen und sie als Genossen des Herrenstandes in Bezug aufdie ritterliche Lebensweise unter der Bezeichnung „Edelleute"mitzubegreifen. In diesem Sinne sagt schon das kleine Kaiser-recht (nach Endemann, Buch III, e. 1) „Da äsv icsissv Zssali,„wer Uii truvs an im nnä äsin riolw Imtts Zollaläsn, äo rmm„6v clio nncl inaolits si sin Agnv? unci sclilts clis vncl äis.chinil vncl Zab in rittors nainon. . (o. 4)... sint mnu sim„vulllurnon man I:sinsn bs^^srn nainsn Iconäs clan
„sin rittsr".
Die Ausdehnung des Prädikats „edel" auf die Rittermäßigenlag übrigens um so näher, als das Wort „Adel" doch selbstgrammatisch nichts anderes bedeutet als ein „Geschlecht", mitder Nebenbedeutung eines Geschlechtes von einer gewissen Aus-zeichnung 62), und solche ausgezeichnete Geschlechter waren die
61) Beispiele hiervon siehe in den folgenden Ausführungen, und inBeilage 1.
62) Iiuitxranä, rss ad Europas imp. st rs^idus Asst. lud, I. o, 7'„oonnivens (XrnuIIus) oxtimo suorum oonsilio, Renrisi rexis milessiNoitur".
63) Die mit „Adel" synonyme Bezeichnung als „Geschlechter"erhielt sich vornehmlich bei den patricischen Familien in den Städten, demsog. Stadtadel. Meine deutsche Rechtsgeschichte, 3. Aufl. 1858. S. 351(Thl. II. Z. 22, Ziff. IV).
3