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Wohnsitze notorisch in Kriegszeiten verbrannt sind, unterstellen undbez. aus dem nunmehrigen Mangel von Familienpapieren ableitenzu wollen, daß dergleichen niemals existirt hätten, würde abgesehenvon der Unschlüssigkeit einer solchen Annahme, eine ebenso unbilligeals unverschuldete Härte gegen den Adel sein, welcher unter denKriegen der Fürsten in den vorigen Jahrhunderten in der Regelam Meisten zu leiden hatte. Uebrigens ist, soviel die FamilieGmainer anbetrifft, eben durch das Diplom des Grafen Zeilconstatirt, daß ihm die frühere Existenz eines Gmainer'schenFamilienarchivs zu Bernau nachgewiesen worden war, indem erausdrücklich den Untergang desselben durch Brand bezeugt, und deroben unter Ziff. 6 erwähnte Auszug aus den reichsarchivalischenActen von 1471 liefert zugleich auch h. z. T. noch den Beweisvon der früheren Existenz eines alten Adelsdiploms nebst einge-schlossenem Wappen der Gmainer.
8) Von höchster Bedeutung ist aber, was in dem Diplomeüber das Verhältniß der Gmainer zur Burg Schönstein undder Hofmark Wetzelsberg bezeugt wird. Es wird nämlich hierbeurkundet, daß die „Voreltern" der Gebrüder Gmainer dieseBesitzungen „bereits vor mehr als zweihundert Jahreninne gehabt haben". Da das Diplom des Grafen Zeil imI. 1746 ausgefertigt worden ist, so werden wir somit auf einenZeitraum nur das Jahr 1546 und darüber hinaus rückwärts inunbegrenzte Zeit verwiesen. Nun steht aber fest, und ist unbe-streitbar, und durch die oben (§. 4 und 5) bei der Vorführungdes Achaz Gmainer zum Schönstein angeführte, auch in demZeil'schen Diplom angezogene Landtafel beurkundet, und wirdüberdies in dem zweiten Abschnitte dieser Ausführung aus einerReihe von Urkunden nachgewiesen werden, daß vom I. 1618 anrückwärts bis ins XIII. und XIV. Jahrhundert zurück, nicht dergegenwärtig „die Gmainer" benannte, sondern ein andererZweig des Gesammthauses, zu welchem sie gehören, und der vor-zugsweise äs Uapiäs, von dem Stein oder Schönsteinergenannt wurde, auf der Burg Schönstein hauste; dagegen abervon allen Gmainern nur ein Einziger — der mehrgedachte