— 19 —
„Gericht Mittersels, Landes Bayern, Rentamts Straubing, die„Hofmark Schönstein und Wetzelsberg oder Wcitzelsberg„innegehabt, somit durch derselbe ritterliche Thaten als Edel-leute erkannt und hierüber mit einem Diploraato, nebst„denen demselben einverleibten adeligen Wappen begäbet„gewesen, solches Diploms. aber sammt anderen alten Brief-„schaften und bei Handen gehabten gesicherten Dommenten durch„die zu Bernau in der Oberen Pfalz, alswo ihre Voreltern sel.„gewöhnet, entstandene dreimalige Feuersbrunst aufgezehrt wor-„deu, solchem nach ihres alterworbenen adeligen Stammes und„Namens kein authentisches Zeugniß außer obbesagter Chur-„Bayerischer Landtafel und deren annoch führenden Wappen„ aufzubringen vermöchten".
An diese Vorstellung reihte sich, laut des gedachten Diplomsdie Bitte:
„nicht allein ihren hergebrachten Adel zu confirmiren, sondern„auch ihr bisher geführtes adeliges Kleinod zu erweitern."
Hieran anschließend erklärt nun der Hof-Pfalzgraf, Reichs-Hofraths-Präsident, Graf Johannes Jacob zu Zeil:„Da uns nun all obiges durch legale Proben zur„Genüge dargethan, nicht weniger auch sattsam be-gannt, und von anderen angerühmt worden, die ade-ligen guten Sitten (n. s. w.) mit welchen obbenannte Per-„sonen, besonders die zwei erstbenannten Gebrüder versehen„sind ^) .... so haben wir, jedoch mit wohlbedachtem„Muth, getreuem Rath und rechtem Wissen, obbenann-„ten vier Gebrüdern, Herrn Georg Michael, Anton Michael„Johann Michael und Anton Benedict Gmaineren,'„sammt deren jetzig und künftigen ehelichen Leibeserben und„derenselben Erbens-Erben beiderlei Geschlechts . . . deren be-„reits anererbtes Diploms, und Adelstand erneuert„und bestätigt."
40) Folgt die Aufzählung ihrer besonderen Verdienste im österreichischenErbfolgekriege; auch wird die Verheirathung der beiden älteren Brüder mitFrauen aus „ansehnlichen adeligen Familien" bezeugt.
!