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Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
Seite
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Dieser AchazGmainer, welcher in der Landtafel alsGmainerzum Schönstein benannt wird, nennt sich selbst in der vorge-dachten, von ihm ausgefertigten Bestallungsurkunde für den neuenPfarrer Hyronimus Textor a. 1624,Gmainer uff Schön-stein und Wetzelesburg", was er füglich thun konnte, da erdamals (1624) wirklich auf dein Schönstein saß. Daß aber dieserAchaz Gmainer auch wirklich zu der Familie der Gmainergehörte, aus welcher der dermalige Herr Oberstlieutenant Franzvon Gmainer stammt, ist durch das der gedachten Bestallungs-urkunde vom 12. Mai 1624 beigedruckte Siegel, auf welchem sichdas mehrgedachte Gmainer'sche Wappen befindet, unwiderleglichdargethan.

§- 7.

Nach diesem Achaz Gmainer zum oder auf Schönsteinkommt kein Schönsteiner mehr als Besitzer der SchönsteinischenLehen vor. Nach einem im Originale vorliegenden LehenbriefeSr. M. des Königs Ludwig I. von Bayern ist von Allerhöchst-demselben am 7. Februar 1828 der Graf Maximilian vonWaldkirch, Domherr zu Augsburg, für sich und als Lehenträgerund im Namen seiner Schwester Kinder, Friedrich, Graf vonPreising und Marie Anna, Gräfin von Preising mit demSchlosse und Burgstall Schönstein und der Hofmark Wetzelsbergund Zubehör beließen morden. In Folge der Allodification derLehen im Königreiche Bayern kam die Burg oder der Burgstallin bürgerliche Hände, wurde aber von dem dermaligen HerrnOberstlieutenant, Franz von Gmainer, als dem dermal alleini-gen noch lebenden Sprossen des Geschlechtes der Gmainer von,zum oder auf Schönstein aus Pietät gegen seine Vorfahrenund aus Interesse an dieser Wiege seines Geschlechtes durch Kaufam 17. November 1863 zurück erworben.

alsVorbesitzer" des Schönsteins nur Schön st einer (Wolf, Hans, Se-bastian) genannt sind, und dann sogleich Achaz Gmainer eingetragen,Hans Georg Weichs aber gar nicht genannt ist.

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