Druckschrift 
Denkschrift den freiherrlichen Geburts-Stand der Edlen Herren von Gmainer zum und auf dem Schönstein betreffend :
(mit Beil. A - V)
Entstehung
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Domkapitel >4). Dieses ließ seine grundherrlichen Rechte daselbstdurch einen seiner Canonici als seinen Vicedominus verwalten,wogegen der Herzog von Bayern seine landeshoheitlichen Rechte,insbesondere die höhere Gerichtsbarkeit, durch einen von ihm be-stellten Richter (juäsx) ausüben ließ 15), welcher bald den Titeleines herzoglichen Vicedominus erhielt "»). Im Jahre 1208 legteHe^og Ludwig der Kelheimer nachdem er von dem Augs-burger Domkapitel einen Theil von dessen Grund und Bodenerworben hatte, die Neustadt Straubing an, in welcher dieSteiner oder Schönsteiner einen Hof besaßen, und die Vog-tei daselbst übertragen erhielten"). Eben so finden sich auch dieSteiner oder Schönsteiner bis in das XIV. Jahrhundert indem ununterbrochenen Besitze des herzoglichen Vizthum-Amtes inStraubing >8), wo ihr Andenken noch in dem Namen der Steiner-Gasse fortlebt. Karl, ein Bruder jenes Albert aus dem Ge-schlechte der Schönsteiner, welcher in den Jahren 12811296als Vicedom erscheint"»), besaß in dem neuen Stadttheilehinterdem Rain" ein gefreites Haus20), wovon er Karl von Rainbenannt wurde, und so vererbte sich der Name "derRainer"auf seine Nachkommen. Daß diese Brüder Albert und Karlund deren Descendenz mit jener Linie, welche die Burg Steinoder Schönstein besaß und davon vorzugsweise die Steineroder Schönsteiner hieß, bezüglich der Erbfolge in ihre gemein-schaftliche Stammburg und deren Zubehör nach dem damals gelten-den Rechte in einer sog. Gemeinschaft, oder einem sog. ganerbschaft-lichen Verhältnisse, gestanden haben, darf als selbstverständlich be-trachtet werden, und hieraus erklärt sich auch die allmählig zum

14) Sieghart a, a. O, S. 69.

15) Siehe unten Abschnitt II. Ziff. 6.

16) Ebendaselbst Ziff. 14. Vgl. auch Sieg hart a. a. O. Thl. I.S. 73. 31.

17) Siehe unten II. Abschn. Ziff. 32.

18) Abfchnitt II. Ziffer 7 bis Ziffer 28.

19) Abschnitt II. Ziffer 1923.

20) Sieg hart a. a. O. Thl. II. S. 136. Z. 131.