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2 (1868)
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Punktes halber ihm zur resolution ertheilt: wie sein Suchenv keine statt finde, und zugleich derselbe erinnert, sich besserwie zeithero, der seinem Officio obliegenden Subordinationgegen das Kirchen-Collegium und den Herrn Consistorial-Rambach zu befleissigen, damit wir nicht genöthigt werden,andere Verfügungen zu treffen. Wornach derselbe 'sichzu achten.

Halle, den 22. Novbr. 1761.

Vorsteher und Achtmanne des Kirchen-Collegiizu U. L. Frauen hieselbst:

(Gez.) vidi Loeper.

vidi Stiebritz,vidi Gade.vidi Büchner,vidi Franke,vidi Krause,vidi ßrömme.vidi Hoffmann.

(Ein Name ganz unleserlich.)

13. Actum, Halle in der Kirche zu Unserer LiebenFrauen, den 5. July 1764.

Als der abgehende Organist Herr Bach am 3. Huj.zu mir, dem Vorsteher, gekommen und um die Bezahlungdes Restes seiner Besoldung der 35 Thlr. bis Trinitatis h. a.und der Wohnungs-Gelder auf das Quartal von Ostern bisJoh. mit 6 Thlr. gebeten, ich aber ihm vermeldet, wieCollegium weiter nicht als bis zum 12. May 1764 als denTag seiner resignation die Bezahlung thun zu lassen re-solviret, als von welcher Zeit er der Kirche keine Diensteweiter gethan, ferner auch die Trauungs-Gelder und dasKlinge-Sacks-Geld in der Büchse auf der Orgel vom 12. Maybis Trinitatis urgiret, ich aber aus obgemeldeter Ursache