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Resolution für Hrn. Organisten Bach.
Es ist bey dein Kirchen-Coliegio zu Unserer LiebenFrauen verlesen worden, was deren Organist Hr. WilhelmFriedemann Bach wegen remedur seines ßeytrages zurfeindlichen Krieges-Brandt-Steuer-Contribution, auch ver-langter Zulage seines Gehaltes bey jetziger Theuerung vor-gestellet und gebethen, worauf demselben hiermit zur Re-solution ertheilet wird, dass wegen den Beytrags zur feind-lichen Krieges - Contribution, von Königl. immediat-Com-mission nach dem Principio der allgemeinen Mitleydenheit,und von Jeden Einwohnenden, verlangten Schutz die re-partitions-Anlage gemachet worden, und also derselbe vonselbst sich zu bescheiden habe; wie Er auch ohne Absichtdes ihm anvertrauten Organisten-Dienstes, da er durch er-forderlichen Contributionen-Bey trag, gleichen Schutz wieandere Einwohnende geniesset, er auch weit geringer alsder schlechteste Handwerker angeleget worden, seinenBeitrag, ohne sich an Unser Kirchen-Collegium zu wenden,vorhin und künftig bey der general-repartition zu thunschuldig sein. Anlangend die gesuchte Zulage seiner Be-soldung betreffend, so finden wir bey dessen öfters unge-bührlich bezeigeten Betragens, und seiner Vergessenheitder schuldigen Subordination, gegen das Kirchen-Collegiumund des Herrn Consistorial-Raths Rambach's Hochwürden,da er, der Ihnen einstmahlen schon in pleno Collegii ge-gebenen Weisung ohngeachtet, ohne erhaltene permissionöfters verreiset, und die Ihnen vom Herrn Consistorial-RathRambach gegebene Weisung, zu seiner Besserung sichnicht nutzen lassen, gar keine Ursache, aus welchem Beweg-grunde bey seiner ihm von Anfang erhöhten Besoldung,Ihnen annoch eine Zulage bewilliget werden sollte; da zu-mahlen die Vermögens-Umstände Unserer Kirche sich seitseines angetretenen Dienstes nicht verbessert, und sein un-gebührliches Betragen eine Vergeltung für ihn zu suchen,keine Gelegenheit gegeben. Es wird daher auch dieses