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„et tioc guock ckieitur .16 proximivees poiliiivec:. li-ti vero proximivros «Neun-tur rvspectu aliurum linear um."
So ist auch nach dcm Ocstcrrcichischcn bürgerlichen Gcsctzbuchc selbst ein Descendent imvierten Grade dem Erblasser näher, als ein Asecndent des ersten Grades oder ein Bruder,weil er, trotz der großen Entfernung des Grades, der Linie nach näher ist, als Asccn-dcntcn und Brüder. Auch neuere Hausgesetzc und Verfassungen brauchen den Ausdruck„nächst", um damit die Nähe nicht nach dcm Grade, sondern nach der Linie zu bezeichnen.So spricht die Preußische Verfassung Art. 5K. die Regentschaft dcm Agnatcn zu, „welcherder Krone am nächsten steht." Damit meint sie nicht den Prinzen, welcher zufällig dcmKönig dem Grade nach am nächsten verwandt ist, sondern d c n volljährigen Agnatcn, welchernach der Ordnung der reinen Lincalfvlge am nächsten zur Succession berufen ist.
Dafür, daß auch hier die Nähe der Linie nach und ebenso das Alter der Linienach zu verstehen sei, sprechen die triftigsten Gründe:
t) So allein wird der Widerspruch vermieden, welcher bei der Auslegung im Sinneder Gradualfvlgcfür die meisten Succcssionsfällc entstehen würde, indem sich die Nähe desGrades und das höchste Alter nach den Geburtsjahren nur ausnahmsweise in Einer Per-son vereinigt finden.
2) Nur so wird der Vorschrift des Stifters für alle Succcssionsfällc volle Anwend-barkeit gesichert, denn nur so ist es möglich, daß jeder Successor der älteste und zugleichder nächste ist, indem dann unter denen, welche die älteste Linie bilden, also der Linie nachdie ältesten sind, derjenige folgt, welcher in dieser Linie der nächste ist, so daß er die entfern-teren derselben Linie, der Vater den Sohn, dieser den Enkel n. s. f. ausschließt, d. h. daßimmer der älteste und nächste folgt.
3) Da der Stifter in seinem Testamente fortwährend von Linien spricht, so ist es ge-wiß, daß er diese beiden Ausdrücke „ältest" und „nächst" nur in Beziehung ans die Liniegenommen hat, mithin den Acltestcn der Linie nach und den Nächsten der Linie nach znmFidcicommißnachfolgcr berufen hat. Ist nun hier der, nach der Linie Acltcste und unter allen,welche in derselben ältesten Linie sich befinden, der in dieser Linie Nächste sdcr Vater vordcm Sohne, dieser vor dcm Enkel) berufen, so wird die, in der ganzen Stiftnngsurknnde klarangeordnete Primogcnitur auch durch obigen Satz von neuem bestätigt.
Von Gewicht ist es, daß wir auch hier die Autorität von Jgnaz Wildncr vollstän-dig für uns haben: derselbe erörtert, von rein wissenschaftlichem Gesichtspunkt, eine Fidci-cvmmißurknnbe, in welcher ebenfalls diese sich scheinbar widersprechenden Ausdrücke „Aeltestcrund Nächster" nebeneinander vorkommen und entscheidet ganz in der oben angeführten Weise:„Man muß zu dcm Resultate, es sei eine Primogcnitur angeordnet, gelangen, wennman anck blos den Ausdruck: „„ältester und nächster Befreundeter des letz-ten Besitzers" scharf in das Auge faßt."
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