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Das Recht der Erbfolge in den Sinzendorf-Reußischen Fideicommißherrschaften Haggenberg u. Ernstbrunn in Niederösterreicht : nebst 2 Stammtaf.
Entstehung
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Inhaltsverzeichnis?.

Seite

i. Historische Thatsachen . . i

H. 1. Die Stiftung der Sinzendorfischen Familienfideicommisfe Haggcnbcrg und

Ernstbrunn in Niederösterrcich . 1

K. 2. Erwerbung der Sinzendorfischen Fideicommißherrschaftcn Haggcnbcrg und

Ernstbrnnn durch das Haus Reuß-Köstritz. 5

K. 3. Gegenwärtige Sachlage 7

II. Feststellung der zu beantwortenden Rechtsfragen !>

m. Rechtliche Erörterung. 11

Erster Abschnitt.

1 Gilt bei einem Fidcicommiß, welches nach Erlöschen des Mannsstammcs ans denWeibs>tamm gekommen ist, wieder ein Vorzug des Mannsstammcs, oder hört ineinem solchen Falle jeder Unterschied zwischen Agnatcn und Cognaten auf?^Beleuchtung des Kicscwcttcrschcn Anspruchs.) . . . . . .11

K. 1. Die Kicsewcttcrsche Klage 11

tz. 2. Argumente aus der Natur des Familicnfideicommisses 1!?

K. 3. Die Analogie der Lehn - und Thronfolge 11

1. Die Bestimmungen des Ocstcrrcichischcn Gesetzbuches über die weibliche Erb-folge in Familicnfideicommiffen. 18

K. 5. Beleuchtung der Schlußworte der Sicgmund-Fricdrichfchcn Stiftungsurknnde,

wodurch eine subsidiarischc weibliche Erbfolge angeordnet wird. . . 2U

§. 6. Ergebniß 21