Rudolf.
Theodor I. Otto Heinrich It. Siegmund Nndolf III.
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Im vorliegenden Falle wird der ganze Mannsstamm des crstgcbornen Sohnes Theodorals ausgestorben gedacht. Es soll „alßdann desselben Eltistcn verstorbenen ncgstcr undcltistcr Brub" succedircn. Sprachlich und nach dem ganzen Zusammenhange sind dieWorte „desselben Eltistcn verstorbenen" aus Theodor selbst zu beziehen. Theodorist ja der älteste Sohn Rudolfs und wird hier als verstorben fingirt; ja, eine Beziehungdieser Worte aus einen etwaigen letzten Besitzer ans dem Thcvdorischcn Stamme ist nnmög-lich, denn hätte ein solcher letzter Besitzer z. B. Ll oder II noch einen Brndcr gehabt, so hätte javon einem Ansstcrbcn der Thcodorischcn Linie nicht die Rede sein können. Wenn man demStifter bicr also nicht einen baaren Unsinn unterschieben will, so kann er unter dem „El-tistcn verstorbenen" bicr nur Theodor selbst, nicht einen etwaigen letzten Besitzer aus seinemStamme verstanden haben. Er beruft zunächst dieses verstorbenen Theodors nächsten undältesten Bruder.
Will man, wie dies von Seiten des Fürsten Heinrich I.XXIV. geschieht, hiermit eineGrabualsolgc angeordnet finden, so ist die Bezeichnung „nächster Bruder" ein Unding;denn nach der Gradcsnähe betrachtet, stehen sich ja alle Brüder vollkommen gleich, es isteiner so nahe wie der andere und kann daher von einem nächsten Bruder nicht die Redesein. Einen guten Sinn giebt diese Bezeichnung dagegen, wenn man sie im Sinne der Pri-mogenitnr auslegt. Der nächste Bruder ist darnach derjenige, welcher der Primogcnitnr amnächsten steht, also unter mehreren Brüdern derjenige, welcher nach Wegfall des Erstge-bornen nun der Aeltcstc an Jahren ist. Wenn also der Aeltcstc, Theodor, ohne männliche De-scendenz verstorben ist, kommt sein nächst-ältcstcr Brndcr, Otto Heinrich, an die Reihe. Esist keineswegs unlogisch, diesen nun als Erstgeborenen zu bezeichnen; im physischen Sinnekann es freilich immer nur Einen Erstgeborenen geben, aber juristisch ist auch der zweiteresp, dritte Brndcr, welcher in den erledigten Platz des ersten einrückt, ein I'eiinoxeniuij,geworden, weil ans ihn die Rechte der Erstgeburt übergegangen sind.
Aber neben dem Bruder steht auch der Better: „Bruder oder Vetter." Es istja möglich, daß nack dem Tode Theodors der nächst-ältestc Bruder, also bicr Otto Hein-rich, schon abgegangen ist, da soll nun keineswegs die Succession sogleich ans den drit-ten Bruder Sicgmund Rudolf springen; das Vorzugsrecht des nächst-ältcsten Bruders istkein rein persönliches, sondern er transmittirt es ans seine gesammtc männliche Descendenz.