und ncchstcu befreundeten", so daß dcr Aeltcste und der Nächste dieselbe Person sind.Aber auch diese zweite Auslegung führt zu demselben Resultat, denn wir werden unten (S. LZ) beidem Passus, wo es heißt: „auf den ncgjäcn befremdeten und Eltistcn", ausführlich darthnn, daßdie beiden Worte „Acltcstcr" und „Nächster" gerade in ihrer Ncbcncinandcrstcllnng, in ih-rer Beziehung auf dieselbe Person, nichts anderes als den?ri>noFenitus bedeuten können.
Schon hier sei jedoch bemerkt, daß es keineswegs sprachwidrig und gezwungen ist, wennman das Wort „Ae liest er", besonders in älteren Fidcicommißnrkundcn, nicht auf dasphysische Alter, sondern aus das Alter der Linie bezicht. Dafür sprechen sich diewissenschaftlichen Autoritäten mit Bestimmtheit aus. So sagt E. I. A. M i ttcrm ai cr inseinem Deutschen Privatrccht B. II- K. L5l):
„Wenn in den Urkunden von Vorzug des Aeltesten die .Rede ist, so wird dcr Ael-tcste in der Linie darunter verstanden."
Damit stimmt auch dcr öfters erwähnte Salza und Lichten au a. a.O. S. 1L8übcrein:
/,Im Zweifel ist vielmehr das Wort „Acltcstcr" auf das Alter dcr Linie, nichtauf das physische Alter dcr Familienglieder zu beziehen und drückt allein und ohne Bei-satz präsumtiv die Primogcnitur aus."
Ganz das Gleiche behauptet auch dcr Frcih. von Dalwigk a. a. O. S. L7:
„Das Wort „Acltcstcr" drückt die Primogcnitur aus."
Sind diese Schriftsteller dcr Ansicht, daß das Wort „Acltcstcr" schon an und fürsich ans die Primvgeuitur zu beziehen sei, so muß dies hier um so unzweifelhafter sein,als es ausdrücklich „dcr Eltistc seiner Lini" heißt und dcr ganze Zusammenhang fort-während auf die Lincalfolge hinweist.
II. Succession nach Abgang des Thcodoris ch c n M annssta m m c sin den Linien seiner Brüdc r.
Diese wird durch folgende Worte geregelt:
„Wenn deß Thcodori Mannßsucccssion abgestorben, solle alßdann desselben Eltistcn ver-storbenen ncgstcr und cltistcr Brnd oder Vetter von meines Herrn Bruders Graf .Ru-dolfs Sccl. Söhnen herkommende succedircn, non attento da glcichsclbig von meinesHerrn Vettern jüngcrn oder Eltistcn Söhnen einer herkomme. Sond gleich alß wan esihnen »b intostato von seinen ncgstcn befremdeten zukomme, doch mit diesem unterschiebt,da zwei vd mehr in gleich xr-cän im leben waren, daß auf den Eltistcn von Jahrenund hernach seine Succession in Aesconäonti linea, biß selbige wiederum abstirbt, fallensolle. Wan aber auch diese absterben würde, so solle es, wie vorgcmelt, auf deß abgestor-benen ncgstcn befremdeten und Eltistcn fallen."
Auch hier wird die Einsicht in die vom Stifter singirten und entschiedenen Erbfällcdurch eine Stammtafel befördert: