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solle solches m-cjm-at von deß abgestorbenen, welch dc Eltiste seiner lim und possassar dessengcwcst, auf den Eltistcn und seinen ncchstcn befreundeten" fallen.
Der Stifter fingirt also hier, daß Theodor Söhne gehabt habe und daß von dicsestSöhnen wieder Linien ausgegangen seien. Seine Vorstcllnngsweise wird durch folgende Ta-fel erläutert:
Theodor
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E ii
Das Fideicommiß ist im vorliegenden Falle vom Theodor aus den -I, vom .1 ans denII, vom v ans den E, also immer vom Vater auf den Sohn, gefallen, nun ist auchI! als letzter Besitzer gestorben und also der Fall eingetreten, daß eine von Theodors Soh-ncslinicn, nämlich die Linie des ^1, abgestorben ist. Der letzte Besitzer E ist „der Eltisteseiner Lini" gewesen, d.h. der Aeltcste, nicht nach den Grundsätzen des Scniorats, auchnicht nach denen des Majorats, sondern der Aeltcste nach den Grundsätzen der Lincalfolgc,also der Repräsentant der ältesten Linie, der I'einwKenitns. Ist nun die ganze Sohncslinicdes V abgegangen, so fällt das Majorat wieder ans den „Eltistcn", d.h. nicht etwa aufden Agnatcn, welcher unter den, dem letzten Besitzer dem Grade nach nächsten Verwandtender „Eltiste" ist, sondern ans den Repräsentanten der ältesten Linie, wie es con-scqncntcrmaßcn verstanden werden muß; also wäre ö todt, so würde I' „der Eltiste seinerLini" dem E vorgehen, obgleich dieser dem letzten Besitzer L einen Grad näher steht.
Wenn das Testament sagt, daß das Majorat fallen solle von dem letzten Besitzer „aufden Eltistcn und seinen ncchstcn befreundeten," so läßt dies zwei Auslegungen zu, welcheaber gleichmäßig die Annahme der Primvgcnitnr unterstützen. Es ist möglich, daß der Stif-ter absichtlich die Wortstellung so gewählt hat: „ans den Eltistcn und seinenncchstcn befreundeten" und damit etwas anderes hat sagen wollen, als ob es hieße: aufseinen eltistcn und ncchstcn befreundeten. In diesem Falle würden sich die Worte: „undseinen ncchstcn befreundeten" nicht auf den letzten Besitzer zurückbcziehcn, sondern sovielausdrücken als: auf den nächsten Befreundeten des Acltcsten oder Erstgebornen. Dies istaber zunächst sein Sohn, überhaupt seine Descendenz, also soll nicht blos I' selbst dem Evorgehen, sondern auch, wenn I' bereits verstorben sein sollte, soll sein Sohn II, als seinnächster Befreundeter, ganz an seine Stelle treten.
So sehr diese Auslegung dem übrigen Inhalte der Stiftnngsurknndc entspricht und dieAnnahme der Primogenitur unterstützt, so darf man, bei der ganzen Schreibart der damaligenZeit, auf die Wortstellung nicht allzu viel Gewicht legen und es ist ebenso möglich, daß derStifter nichts anderes hat ausdrücken wollen, als ob er gesagt hätte: „aus seinen eltistcn