bcr, nack Ausgang des Mannsstammes, zunächst einmal eine c og n atisch c Succession statt-finden ; das Fidriee'mmiß fällt nothwendig beim llebcrgaug in den Weibsstamm an einen Cogua-ten männlichen vder weiblichen Geschlechts. Aber das agna tische Princip ist so in-n i g mit d e r N atnr des Fideicv m misscs vc r w a ch se n, daß es, w e n n a u chin eine m einzelne n F a ll c untcrbr ochcn , sobald als m v g l ich wi ed cr i nKraft tritt. Das Familienfideicommiß trägt die Scbnsncht in sich, sich möglichst baldwieder in Einer Familie, d. h. in dem Mannsstamm einer Familie, zn firircn. So-bald daber der einmalige Uebcrgang in die cognatische Verwandtschaft vor sich gegangenist, verwandelt sich die cognatische Descendenz von selbst wieder in cinc agnatischr.Wollte man annehmen, daß nach dem Uebergangc in den Wcibsstamm jeder Unterschiedzwiscben Agnatcn und Cvgnaten binweggefallen sei, so würde ein solches Fidcicommiß fortwäh-rend aus einer Familie in die andere springen, was der Natur des Fidcicommissesvollständig widerspricht. Ein solches Fidcicommiß würde nicht geeignet sein, das Ansehen undden Glanz irgend einer bestimmten Familie zu sichern.
Der Stifter, welcher nach Abgang des Mannsstammes eine cognatische Erbfolge an-ordnet, geht dabei von der Intention ans, eine neue Familie gewissermaßen zur künst-lichen Fortsetzung seines abgegangenen Mannsstammes zu machen. In den möglichstanalogen Verhältnissen des neuen, zur Succession gelangten Hauses, in der Firirung ei-nes neuen Mannsstamms findet die Absicht des Stifters gewiß eine größere Befriedigung,als in dem ungeordneten und zufälligen Springen der Erbfolge von einer Familie ans dieandere, wodurch, vielleicht bei jedem Snccessionsfallc, ein Inhaber mit einem neuen Namenund Wappen eintreten würde und in schnellem Wechsel Familien zum Besitze gelangen könn-ten, wclcbc in ihrer socialen Stellung so verschieden wie im vorliegenden Falle dastehen,daß das Fidcicommiß von einem durchlauchtigsten Prinzen ans einem souveränen deutschenFürstenhause — auf einen Lieutenant Kicscwctter zu springen hätte!
Die Kicscwcttcrsche Prätcnsion widerspricht somit dem Wesen des Fidcicvmmisses alsNechtsinstitut, welches mit dem rein agnatischcn Sncccssionsprincip so innig verwachsen ist,daß jede Abweichung von demselben in möglichst beschränktem Sinne auszulegen ist.
tz-3.
Die Analogie der Lehn- und Thronfolge.
Als die Doctrin des XVII. Jahrhunderts das Nechtsinstitut des Familicufideicommissesausbildete, nahm sie sich, in Bezug auf dicj Succcssionsgrundsätzc, die L ehnsolge zumVorbilde. Besonders wurde bei der Nachfolge in das Familienfideicommiß die im Lelmrecbte