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Das Recht der Erbfolge in den Sinzendorf-Reußischen Fideicommißherrschaften Haggenberg u. Ernstbrunn in Niederösterreicht : nebst 2 Stammtaf.
Entstehung
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Tode des Grafen Wenzel fielen beide Fideicommissc auf seinen ältesten Sohn,, den Grafenund nachmaligen Fürsten Prospcr von Sinzendorf. Tiefer starb nnvcrmählt; seine fünfBrüder starben vor ihm, ohne Hinterlassung männlicher Nachkommen; die Linien der beidenjüngeren Söhne des Grafen Jobann Joachim waren bereits früher abgegangen. So warProspcr, der erste Fürst, zugleich der Letzte seines Hauses. Mit ihm erlosch derganze S i n z cnd or fisch c Mannssta m m.

Fürst Prosper hatte zwei Schwestern, von denen die ältere mit dem Herzog von Scr-bclloni, die jüngere mit einem Grasen von Thuen und zum zwcitcnmalc mit einem Gra-fen d'Elci vermählt war; die erstere hatte zwei Sohne, die letztere einen Sohn.

Am 2t. Juli 1821 crricbtete Fürst Prospcr ein Testament, worin er seinen Neffen,Grafen Georg von Thurn, den Sohn seiner jüngcrn Schwester, zu seinem Allodialcrbcneinsetzte und dabei folgende Ncchtsanschauung aufstellte:

Ich bin der Meinung, das; ich auch mit den Fideicommißhcrrschaften Ernstbrunnund Element, als letzter männlicher Besitzer in Abgang einer weitem männlichen Erb-folge lctztwillig zu disponircu befugt bin, nachdem in dem dicsfälligcn Institute, laut Eo-dicill des Herrn Sicgmund Rudolf Grafen von Sinzendorf äv »lato 22. November 17-16nur die männliche Succession «lv pativ »<k lllium, in Ermangelung derselben aber eineweibliche Erbfolge nicht berufen ist."

§. 2.

Erwerbung der Sinzendorfischeu Fideicommißherrschasten Haggenbcrg und Erustbruiin

durch das Haus Reuß-Köstritz.

Während der letzte Besitzer vom Sinzendorfischeu Mannsstammc d e r Ansicht lebte, daßwenigstens für die Herrschaft Ernstbrunn (das Siegmund-Nudolfischc Fidcicommiß) der Fi-dcicommißvcrbaud gelöst sei und daß er somit frei über dieselbe verfügen könne, trat Sc.Durchlaucht Herr Heinrich I.XIV. Fürst Ncnß mit Ansprüchen auf beide Fidcicommißhcrr-fcbaften auf und reichte eine Erbserklärung sowohl auf Haggenberg als Ernstbrunn ein.Seine Ansprüche stützten sich auf seine Abstammung von Anna Elisabeth von Sinzendorf,der erstgeborenen Tochter des Grafen Rudolf. Nach dem Ausstcrbcn des Sinzendorfi-scheu Mannsstammcs hatte nämlich Siegmund Friedrich in seinem Testamente von 1678die Töchter und ihre Erben" zur Nachfolge in das von ihm begründete FideicommißHaggenbcrg berufen. Wie er aber überhaupt die Nachkommenschaft seines jüngcrn BrudersRudolf bevorzugt hatte, so sollten, nach Erlöschen des ganzen Mannsstammcs, ebenfallswieder die Töchter Rudolfs und ihre Erben nach derselben Successionsordnung zurfidcicommissarischcn Erbfolge gelangen wie die Söhne.