>9. Jahrhundert.
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1) Der Vertrag von Bornhagen und Bcsenhausen vom20. Dec. 1749 ist über das Stipendien-Capital zwischen dem Obrist-wachtmeister Adam Johan Wilhelm Friedrich v. H. (Taf. 7)— dann den 4 Gebrüdern Ernst Ludwig, Joh. Christoph,Johan Erd mann und Friedrich Wilhelm (Tafel 6) aufOb ereilen und Henfftedt — inglcichen den 2 GebrüdernFriedrich Ernst und Ioh. Herman Christia n v. H. (Taf. 5)auf Besenhausen, geschlossen und bestimmt, daß von dem Capitalder 1058^ Thlr, der Obristwachtmeistcr wegen seines OberellischB o rn h a g cn sch en Guts H — die 2 Gebrüder zu Bescnhausenwegen ihres Guts Rotenbach ? übernehmen — sodann an demCapital der 405H Thlr. der Obristwachtmeistcr H — die Brüderzu Bcsenhausen -Z und die Gebrüder zu Ober-Ellenund Henfftedt? beitragen sollen.
Die Stipendiaten Otto Friedrich auf Bornhagenund Ernst Ludwig aufOber-Ellen, denen es conferirtwar,haben davon bereits 541 Thlr. 1 gr. 4 pf. gezogen.
Dieser Vertrag enthält auch, daß diese Stiftung, welchedamals 1000 Thlr. betrug, und hernach durch den erhöhten Geld-fuß auf 1300 Thlr. stieg, durch ausgeliehene Zinsen um 700 Thlr.vermehrt worden und daher jetzt 2000 Thlr. ausmacht.
2) Durch einen besondern Revers der beiden Brüder Fried-rich Ernst und Joh. Herman Christian zuBesenhauscnvom 24. Dec. 1749 erkennen diese die vorstehende Reparationausdrücklich an, „bis sich der Theilungsrezeß zwischen dem Gute„Rotenbach und Obcr-Ellisch Bornhagen vorfinde."Derselbe wird indessen noch vermißt.
Auch an Familienglieder wurden Capitalien aus dieser Stif-tung ausgclichen, wie
3st eine Versicherung des Königl. Preuß. ObristlicutenantsAdam Joh. Wilhelm Friedrich v. H. von Bornhagenam 24. Dec. 1749 ergiebt, daß er aus den Stipendien-Capitalienein Anlehen von 500 Thlr. erhalten, gegen 5 pCt. Zinsen undhalbjährige Loskündigung.
4) Otto Friedrich — wahrscheinlich als Depositariusoder als Rechnungsführer der Depositen-Capitalien — bekennt in
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