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19. Jahrhundert.
dies Gesuch zuHciligcnstadt am 10.Sept. 1803. DicStändedcsFürstenthums Eichsfcld Friedrich Ernst v. H. rittcrschaftl. Depu-tate; kattber^, Bischöflicher Commissarius, als Vorstand des Clerusw.
Dies hatte glücklicherweise die Folge, daß das Oberlandgcrichtunter dein Präsidenten von Kaisenberg zu Heiligenstadt bliebund daselbst als Verwaltungsbehörde, die Kriegs- und Domainen-Kammer unter dem Vorsitz des bekannten Staatsmannes Dohmerrichtet wurde. Diesem und dem thätigen Mitglied derselben, Ober-forstmeister von Wintzingcrode auf Wehn de, und deren Be-mühungen bei der neuen Regierung des General-Gouverneurs undder französischen Minister zu Cassel, hatte es das Ländchen zuverdanken, daß die kleine Stadt Heiligenstadt, bei der Einthei-lung des neuen Königreichs Westphalen in8Theile, zur Haupt-stadt des Harz-Departements und zum Sitz der Präfektur undaller Oberbehörden dieses Departements erklärt wurde, das demLändchen und seinen Bewohnern nicht wenig Nutzen brachte. Diesdauerte aber nur bis zum Jahr 1814, wo an die Stelle des ent-fernten Präfekten, der Landcsdirektor Göbel trat, ein nicht unbe-rühmter Arzt aus Schlesien, — der als Freiwilliger den Krieg inFrankreich mitgemacht hatte, und als geistreicher und thätiger Mannseiner Verwaltung keine Schande machte, die aber bald an die Re-gierung zu Erfurt, und an das Appcllations-Gericht in Halber-stadt übergieng — und das Ländchen in die 3 Kreise zu Heili-genstadt, Worbis und Nordhausen vertheilt wurde, dem jedennur ein Landrath und ein Kreisgericht blieb.
Ehe wir den braven Friedrich Ernst verlassen, müssenwir noch seiner Sorge gedenken, mit der er die alten gemeinschaft-lichen Urkunden zu sammeln sich bemühte. Aus dieser Sorge ent-stand das Copial-Buch zu Besenhausen, das in diesenBlättern häufig benutzt worden ist, und dem wir einige Nachrichtenüber das oben (S. 232) erwähnte Familien-Stipendium für Stu-dierende des OonomLus Hr. Burchard v, H., das beinahe 200Jahre unerwähnt bleiben mußte, verdanken, dessen Fortdauer nachseiner ehrenwerthen Stiftung gesichert erscheint, und von dem dasArchiv zu Henfstedt ohne Zweifel noch mehrercs enthält. JenesCopialbuch giebt darüber folgenden Vertrag und Versicherungen: