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2 (1857)
Entstehung
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759
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19. Jahrhundert.

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schädigten Urkunden thätig gewesen, Unterstützung gereicht wurden.So enthält jetzt das Archiv der v. H. über 30V Original-Urkundenund eben so viel glaubwürdige Abschriften und ist dadurch derWunsch erfüllt, den nicht allein die 5 Söhne des Hofmeisters Lip-pold in ihrem Theilungsvertrag vom 29. Oct. 1579 (Urkb. 464),sondern auch viele nachfolgende Confcrcnz-Beschlüsse als Sammt-bestimmung aussprachcn, daß diese Familien-Urkunden gesammeltund zu Erhaltung der gesammtschaftlichen Rechte aufbewahrt werdensollten, wie auch schon der Domherr Caspar auf Oberstein1712 ein richtiges Archiv als ein Fundamental-Reguisitbezeichnete (S. 729) und der ritterschaftliche Deputate Fr. Ernstzu Besen Hausen 1781 die Urkunden zu sammeln anfing undPhilipp Heinrich, Reg. Rath zu Baircuth, 1783 damit fort-fuhr. Jener oben (S. 214) erwähnte Theilungsvertrag enthältdarüber am Ende:

Es sollen auch alle unsere Sammtbriefe in einen gemeinen Briefs-kasten gelegt und verwahrt werden, und mit 5 Schlossen beschlos-sen und soll Unser Jeder einen Schlüssel dazu haben, auch diebey einer Stadt oder Freund, da solches Feuers oder andererNoth halben, keinen Mangel oder Schaden bekommen möge, ver-ordnen. Was auch vor andern Missionen und Brief vorhanden,sollen eines jeden Theil, dahin sie deuten, in Verwahrung zu-gestellt werden, damit der Nothdurft zu gebrauchen. Was aberversiegelte Brief anlangen, soll einen jeden der die bedürftig,Oopei, da er deren begehrt, zugestellt, die rechten Originalien aberin einen Kasten gelegt, geinventiret und desselben unsern Jedeneine Copei zugestellt werden, Und im Fall einen oder den an-dern die Hauptbriefe zu Erhaltung seiner Gütter und Gerech-tigkeit vonnöthen, sollen sie ihm gegen gcbührlichr Ueevssnitiondieselbe wiederum nach Verrichtung seiner Sachen, Jhme zu-stellen und gereicht werden."

Es war dies gewiß eine angemessene Verfügung für einezahlreiche Familie, die so viele gemeinschaftliche Interessen hatteaber auch bei den oft wechselnden Senioren, welche die gemein-schaftlichen Güter und Lehen verwalteten und die oft im Auslandwohnten und bei denen daher wichtige Papiere oft zurückblieben