Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
758
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19. Jahrhundert.

minister in C a sse l überging; der im folgenden Jahr den HessischenStaatsdienst verließ und sich nun den Familien-Angelegenheitenneben dem Consenior Friedrich zu Born Hagen, HannoverscherHauptmann a. D. (der aber bald nachher sein Gut in Born-Hagen verkaufte und nach Hannover zog) widmen konnte.

In der den 13. Juni 1840 gehaltenen Confercnz machteHerman zu Besenhausen Ansprüche auf Kostcnersatz aus derLehnkasse, um seine Hannoverschen Lehen zu Friedland und Rei-fenhausen zu muthen und die Lehngebühren zu entrichten, wel-ches aber abgelehnt wurde, weil die übrigen Familienglieder dieAllodifications-Rentcn von ihren Gütern, welche an die Stelle derMuth- und Lehngebühren getreten, selbst und nicht aus derLehnkasse bezahlten.

In der Familien-Versammlung vom 20. Mai 1842 machtedie Besitzerin des Guts Werleshausen, das als Allodium nachder Westphälischen Gesetzgebung auf sie übergegangen, auf dasPatronatrecht der Pfarrei Werleshauscn Anspruch, welches abernicht nachgegeben wurde, weil alle Patronatrechte auf die Pfarreiennicht zu den einzelnen Rittergütern, sondern zu den Zubehörungendes Mannlehns des Schloß und Haus Han st ein gehören, worannur der Mannsstamm v. H. Theil habe.

In dieser Zeit fand die Herstellung der 1689 von den Fran-zosen unter Melac verwüsteten Katharinenkirchc zu Oppenheimam Rhein Statt, welches die v. H. veranlaßte, das beschädigteDenkmal ihres Ahn Conrad (S. 376) in dieser Kirche ebenfallswiederherstellen zu lassen und dazu in jener Confercnz eine ange-messene Summe zu bewilligen.

Im folgenden Jahre, 1843, wurden die Urkunden aus derGerichtsstube und von den übrigen Familiengliedern, wo noch manchevon deren Vorfahren Senioren sich vorfanden, gesammelt, solchechronologisch geordnet und verzeichnet, und in 2 Schränken in derGerichtsstube aufgestellt, von daher sie bei Aufhebung des Gerichts1849, wo sich bei Trennung der gerichtlichen Akten noch sehr wich-tige Familien-Urkunden fanden, in der Behausung des zeitigen Se-niors zu Uni er stein sicher untergebracht und den Wittwen von2 verstorbenen Gelehrten, die bei Abschriften der alten oft sehr be-