19. Jahrhundert.
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des unglücklich gewordenen Erbauers in Elend und Armuth gestor-ben seyn soll, in die der Gatte wegen jener Anrcizung der verblen-deten Landleutc und Theilnahme an den geschwornen Meineiden ge-rathen war. Nach seinem Tode wurde das Wesen öffentlich ver-kauft und der Käufer, der brave katholische Dechant und Pfarrer zuRüste seid, früher Caplan iu Amöncburg, pflegte oft in derKirschcnzeit seine bekannten und benachbarten v. H. dahin einzuladen,die sich dann an diesem sonst so öden unfruchtbaren, jetzt so frucht-baren, romantischen und genußreichen Fleckchen erfreuten, mit auchdarum, weil es durch ihre Beiträge zu den vielen Prozessen so schönund so fruchtbar und ihr Geld so nützlich angewandt worden war.Bei seinem Tode vermachte es der brave Seelsorger und Schul-freund der Schule zu Martt, deren Lehrer es als eine Verbesse-rung seines geringen Gehaltes dankbar genießt, während der Vor-übcrwandernde auf der durch die Eisenbahnen jetzt öde gewordenengroßen Berliner Heerstraße, im Frühjahr an die so reich blühendeFelscnwand und im Herbst an die so voll tragende Äpfel- undBirnbäume hinauf schaut. So entsteht oft aus großem Uebel nach50 Jahren manches Gute und Schöne.
Von 1815 an erhielten die Familien-Angelegenheiten durchdie Conferenzen wieder ihre regelmäßige Beachtung, die dann an-fangs hauptsächlich das Gerichtswesen betrafen und im Gerichts-zimmer zu Wahlhausen gehalten wurden. In der vom 12.März 1815 wurde dem Aktuarius die Verwaltung der Lehen undalso auch die Führung der Lehnkasse unter Controlle des Amtmannsbesonvers übertragen, sowie in der Confrrenz vom 12. April 1817der Oberförster v. H. zu Ershausen den Auftrag erhielt, demSekretair Sontag die Lehnrechnung abzunehmen, und die nichteingelieferte Sportel-Rechnung erinnert wurde, sowie man dem bis-her versäumten Rechnungswesen viel Aufmerksamkeit zuwandte. Am4. Dec. 1820 wurde Sekretair Wagner zum Lehn-Fiskal — und1824 Pfand ler zum Aktuarius mit einem Gehalt von 400 Thlr.bestellt. Nach dem iu dieser Confercnz vom 16. Juni gefaßtenBeschluß, sollen in Zukunft alle Confcrenz-Beschlüsse auch gegendie Abwesende gültig seyn. Die damals zugleich getroffene Ver-
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